Immissionsschutz
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis:
Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.
Adressen
Besucheradresse
Stadtverwaltung Weimar
Schwanseestraße 17
99423Weimar
Schwanseestraße 17
99423Weimar
Postfach
Stadtverwaltung Weimar
Postfach 2014
99401Weimar
Postfach 2014
99401Weimar
Kontakt
- Telefon:
- 03643 762-919
- Fax:
- 03643 762-920
- E-Mail:
- E-Mail Umweltamt
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Aktionspläne Luftreinhaltung
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
- Anzeigen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen (Anhang I Nr. 2.4.2 Gefahrstoffverordnung)
- Chemikalienrecht
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Elektromagnetische Strahlung
- Erschütterung
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)
- Immissionsschutz: Bekanntgabe als Sachverständiger im Sinne von § 29a BImSchG
- Immissionsschutz: Bekanntgabe von Stellen im Sinne von § 26 BImSchG
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Kleinfeuerwerk Ausnahmegenehmigung erhalten
- Lärmaktionsplan
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr – Ausnahmegenehmigung
- Lärmschutz
- Licht
- Luftreinhaltung Anlagen
- Luftreinhaltung
- Störfall-Verordnung - Information der Öffentlichkeit
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung von Unternehmen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten (Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung)
- Überwachungsprogramm für Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie
- Überwachungsprogramm für Anlagen nach Störfall-Verordnung