Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliche Grundlagen
Die Website stadt.weimar.de befindet sich dauerhafter Weiterentwicklung und Bearbeitung. Die Stadtverwaltung Weimar wird diese Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In der Verordnung zur Umsetzung des ThürBarrWebG wird auf Artikel 2 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) verwiesen. Art 2 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Webseiten auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Diese Erklärung wurde am 22.April 2026 überprüft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website stadt.weimar.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten oder ein unabhängiger WCAG-Test durchgeführt. Dies ist jedoch in Planung.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website stadt.weimar.de wird das für Verwaltungen entwickelte Content Management System Brain-Geo CMS genutzt.
Noch bestehende Mängel und Optimierungen
Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel.
- Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen werden durchgehend aussagekräftig erweitert bzw. mit Kontext versehen.
- Unzureichende Überschriftenstrukturen: Auf einigen Seiten liegt eine inkonsistente Reihenfolge der Überschriften vor, wobei ein Sprung von einer H1- zu einer H3-Überschrift erfolgt, ohne die H2-Ebene zu berücksichtigen. Diese inkonsistente Überschriftenstruktur ist nicht barrierefrei gestaltet und steht nicht im Einklang mit den Kriterien 9.1.3.1 (Info und Beziehungen) der europäisch harmonisierten Norm EN 301 549 und ist damit nicht konform zu den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1).
- Unzureichende Textkontraste und das stellenweise Fehlen von Linktexten verstoßen gegen die Kriterien 9.1.4.1 (Verwendung von Farbe) der EN 301 549 und WCAG 2.1, was Barrieren für die Zugänglichkeit bildet.
- Teilweise werden HTML-ID-Attribute mehrfach verwendet, wodurch die eindeutige Identifikation von Elementen im Dokument nicht gewährleistet ist. Dies kann die Verarbeitung durch assistive Technologien beeinträchtigen. Der Mangel steht im Zusammenhang mit den Anforderungen aus WCAG 4.1.1 Parsing sowie WCAG 4.1.2 Name, Role, Value.
- PDF-Dokumente liegen derzeit auf der Internetseite der Stadtverwaltung Weimar nicht in vollem Umfang barrierefrei vor. Die eingestellten, nicht-barrierefreien PDF-Dokumente widersprechen dem Mindeststandard der EN 301 549 und erfüllen damit nicht die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1). Antragsformulare im PDF-Dateiformat werden sukzessive digitalisiert und als Online-Antragsverfahren zugänglich gemacht. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
Mängel im Ratsinformationssystem "SessionNet"
Im externen Ratsinformationssystem „SessionNet“ bestehen derzeit noch einige Barrieren, die die Nutzung für Menschen mit Einschränkungen erschweren.
- Im Ratsinformationssystem „SessionNet“ bestehen Defizite bei den Farbkontrasten. Dies betrifft unter anderem die Darstellung von Textelementen, Formularfeldern, Buttons sowie Bedienelementen wie Toggle-Schaltern im Verhältnis zum jeweiligen Hintergrund. Dadurch kann die Lesbarkeit und Wahrnehmbarkeit für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen eingeschränkt sein.
Der Mangel steht im Zusammenhang mit den Anforderungen aus WCAG 1.4.3 Contrast (Minimum) sowie WCAG 1.4.11 Non-text Contrast. - Das Burger-Menü sowie zentrale Navigationselemente (Top-Level-Menüpunkte in der Seitenleiste) sind derzeit nicht vollständig über die Tastatur erreichbar. Dadurch ist die Nutzung für Personen, die keine Maus verwenden können, eingeschränkt. Der Mangel steht im Zusammenhang mit WCAG 2.1.1 Keyboard.
- Einige interaktive Elemente wie Verlinkungen verfügen über zu kleine Aktivierungsflächen (Target Sizes). Dies erschwert die Bedienung insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Einschränkungen oder bei Nutzung von Touch-Geräten. Der Mangel steht im Zusammenhang mit WCAG 2.5.5 Target Size.
- Im sogenannten „Forced Color Mode“ (z. B. bei Nutzung von Hochkontrast-Einstellungen des Betriebssystems) ist die visuelle Struktur teilweise nicht ausreichend erkennbar. Tabellen, Navigationsbereiche und Tabs heben sich nicht eindeutig voneinander ab, wodurch die Orientierung erschwert wird. Der Mangel steht im Zusammenhang mit WCAG 1.4.11 Non-text Contrast sowie WCAG 1.3.1 Info and Relationships.
Um die Mängel im Ratsinformationssystem zu beheben, ist ein Update auf eine neuere Version notwendig. Die Beschaffung wird aktuell geprüft.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte behördlicher Informationen möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an das für die Online-Kommunikation zuständige Sachgebiet der Stadtverwaltung Weimar wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.
Sachgebiet Kommunikation und Protokoll
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Tel.: (03643) 762-652
Fax: (03643) 762-650
E-Mail: presse@stadtweimar.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von stadt.weimar.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Thüringer Ministerien entnehmen Sie bitte den Impressen der jeweiligen Webseiten.
Barriere melden. Feedback zur Barrierefreiheit
Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir Ihre persönlichen Angaben in den mit * gekennzeichneten Pflichtfeldern. Ohne diese Angaben kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Die erfassten Daten werden ausschließlich von der zuständigen Behörde genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die mit Stern gekennzeichneten Felder erfordern eine Eingabe.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.
Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Falls Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich direkt an die Landesdurchsetzungsstelle unter: kontakt@tlmb.thueringen.de