Entsprechend des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetztes (ThürBKG) sowie des Thüringer Rettungsdienstgesetztes (ThürRettG) obliegen Weimar als kreisfreie Stadt neben der Aufgabenwahrnehmung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Feuerwehr) auch die Aufgaben eines Landkreises. Dies betrifft die Bereiche des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes.
Amtsleiter ist Herr Oberbrandrat Alexander Philipp, in dieser Funktion zugleich der Leiter der Feuerwehr Weimar. Kontakt zum Amt für Brand- und Katastrophenschutz