Jugendförderplan 2028 - 2032
Die Stadt Weimar ist gemäß § 16 ThürKJHAG zur Förderung der Jugendarbeit verpflichtet und im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII in regelmäßigen Abständen den Bedarf festzustellen. Der bestehende Jugendförderplan endet am 31.12.2027. In den vergangenen Monaten wurden der Bestand entsprechend analysiert, Beteiligungsverfahren durchgeführt, Zwischenergebnisse diskutiert und die Grundlagen und Vorarbeiten für den zukünftigen Planungszeitraum geschaffen.
Für den zukünftigen Jugendförderplan werden nun Ideen, (Einrichtungs-)Konzepte und Projekte von anerkannten Trägern der Jugendhilfe gesucht, die dazu geeignet sind, den zukünftigen Herausforderungen in der Stadt Weimar in Verbindung mit den beschlossenen Anforderungen und Strukturen wirksam zu begegnen. Die Stadt Weimar sucht vom 26.10.2026 bis zum 31.12.2026 interessierte Träger, Projekte und Maßnahmen, die sich im Rahmen der Aufstellung des Jugendförderplanes für den Zeitraum von 01.01.2028 bis 31.12.2032 mit innovativen Ideen und bewährten Handlungskonzepten beteiligen.
Unter der Rubrik Dokumente werden die Unterlagen und Formulare zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Bitte senden Sie den Teilnahmeantrag zum Interessenbekundungsverfahren per E-Mail an: jugendfoerderplan@stadtweimar.de
Für Fragen steht Ihnen das Team Jugendförderung gerne zur Verfügung:
