Transparenz

Die Stadtverwaltung Weimar eröffnet den Zugang für Bürger und Unternehmen zur elektronischen Kommunikation und für die Übermittlung elektronischer Dokumente gemäß § 2 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG sowie § 9 Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz – ThürEGovG) i. V.m. § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 3 a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) und § 36 a Sozialgesetzbuch Erstes Buch – Allgemeiner Teil (SGB I) sowie § 87 a Abgabenordnung (AO).

Rechtsverbindliche Dokumente:

Elektronische Dokumente, die einer elektronischen Form im Sinne von § 3a Abs. 2 ThürVwVfG, § 36a Abs. 2 SGB I oder § 87 a AO bedürfen, können wie folgt an die Stadt Weimar übermittelt werden:

per DE-Mail

  • an info@stadtweimar.de-mail.de in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung im Sinne des § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz

oder im Rahmen eines digitalen Antragsverfahrens

  • digitale Antragsverfahren, welche von der Stadt Weimar genutzt werden (über die Thüringer Antragsverfahren für Verwaltungsleistungen – ThAVEL sowie weitere Plattformen für Verwaltungsverfahren, wenn dies im Rahmen dieser Verfahren vorgesehen ist)
  • Die eröffneten elektronischen Zugänge der digitalen Antragsverfahren werden auf der nachfolgenden Webseite unter der Rubrik Online-Services ::: Stadt Weimar aufgelistet https://stadt.weimar.de/de/digitale-verwaltung.html

oder per E-Mail

Nicht rechtsverbindliche Dokumente:

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Stadt Weimar, die keiner elektronischen Form im Sinne von § 3a Abs. 2 ThürVwVfG, § 36a Abs. 2 SGB I oder § 87 a Abgabenordnung bedürfen, wird folgender Zugang eröffnet:

Zentrale E-Mail-Adresse: poststelle@stadtweimar.de

Außerdem können Sie formfreie E-Mails auch an alle auf unserer Internetseite oder auf den Briefköpfen der Stadtverwaltung Weimar ausgewiesenen E-Mail-Adressen senden.

Andere Formen werden abgewiesen und können nicht bearbeitet werden.

Akzeptierte Dateiformate:

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation werden von der Stadtverwaltung Weimar folgende Dateiformate akzeptiert:

Aufstellung zulässiger Dateiformate

.txt .csv .xml .rtf .vcf  
.pdf          
.gif .tif .jpg .jpeg .png .bmp
.svg .wmf .emf .dwg .dxf .cdr
.docx .odt        
.xlsx .ods        
.pptx .odp        
.avi .mp3 .mp4      
.dbf .p12 .ics      
.shp          
.zip .7z (gezippter Inhalt besteht nur aus zulässigen Dokumenten und nicht verschlüsselt und ohne Kennwortschutz)

           

Die Gesamtgröße einer E-Mail oder einer De-Mail einschließlich aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von max. 20 Megabyte (MB) beschränkt.

Hinweise zur Verarbeitung der Daten:

Bei der Verwendung abweichender Dateiformate, Dateien mit Makros/ Skripten/ VB o.ä. bzw. verschlüsselten Dateien kann Ihr Dokument nicht entgegen genommen werden. Die Größe einer eingehenden E-Mail inklusive Anlagen darf  20 Mbyte nicht überschreiten. Sollten die der Stadt Weimar übersandten Dokumente nicht lesbar sein, ein nicht zulässiges Dateiformat oder eine nicht zugelassene Signatur enthalten oder in sonstiger Weise nicht bearbeitbar oder ungültig sein, werden wir den Absender umgehend über diesen Umstand informieren, wenn dieser ermittelt werden kann. Die genannten Hinweise gelten nur für die elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Weimar.

Für die Abwicklung des elektronischen Verfahrens nach § 71e ThürVwVfG (elektronische Verfahrensabwicklung gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie - 2006/123/EG) steht Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) zur Verfügung. Damit können Anträge und Formulare online verwaltet und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren nach den §§ 71 a bis 71 d wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3 a Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 3 bleiben unberührt.

Das Thüringer Transparenzportal ist ein barrierefreies, öffentlich zugängliches, zentrales Informationsregister für Thüringen.

Für die elektronische Rechnung gelten gesonderte Bestimmungen über die Nutzung der zentralen Rechnungseingangsplattform. Diese finden Sie nachfolgend unter der Rubrik E-Rechnung https://stadt.weimar.de/de/erechnung.html