Abwehrender Brandschutz (Feuerwehr) - Abt. 37.10
Der abwehrende Brandschutz ist die Kernaufgabe der Feuerwehr. Darunter versteht man alle Maßnahmen, welche ergriffen werden, wenn es bereits zu einem Brand gekommen ist.
Eine weitere Aufgabe der Feuerwehr, mit dem weitaus höheren Einsatzaufkommen, ist die "Allgemeine Hilfe". Die Hilfeleistungseinsätze haben das Retten, Schützen und Bergen von Menschen, Tieren oder Sachwerten bei Unfällen oder Schadensereignissen zum Ziel. Beispielsweise sei hier die Unfallrettung nach Verkehrsunfällen zu nennen.