Überwachungsprogramm für Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie
Leistungsbeschreibung
Auf Grundlage der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL), welche einen medienübergreifenden Ansatz zur Verhinderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung fordert, wurden das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugehörige Verordnungen angepasst. Der neue § 52a BImSchG regelt die Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie fallen. Dies betrifft Anlagen, welche im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV in Spalte d mit dem Buchstaben "E" gekennzeichnet sind. Für diese stellt das Land Thüringen einen Überwachungsplan auf, auf dessen Grundlage die jeweilige kreisfreie Stadt / der Landkreis ein Überwachungsprogramm. Für die Stadt Weimar kann dieses unter dem unten aufgeführten Link in pdf-Format eingesehen werden.
Der Überwachungsplan für Thüringen wird durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) aufgestellt und kann auf der Website des TMUEN im Themenbereich Immissionsschutz eingesehen werden.
Die Überwachungsturnusse für die jeweiligen Anlagen wurden nach dem Schema der sich in Anhang 3 a befindlichen Risikoanalyse ermittelt. Die von der Stadt Weimar als zuständige Behörde zu überwachenden Anlagen, welche unter die Anforderungen der IE-RL fallen, sind in Anhang 1 zum Überwachungsprogramm aufgelistet. Derzeit existieren auf dem Gebiet der Stadt Weimar keine Anlagen die unter die IE-RL fallen und durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) überwacht werden (Anhang 2). Ebenso gibt es derzeit keine Anlagen die der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) unterliegen. Für letztere Anlagen wäre der jeweilige Überwachungsturnus nach dem in Anhang 3 b dargestellten Schema zu ermitteln. Durchgeführte Anlagenüberwachungen werden in Form eines Berichtes nach Anhang 4 dokumentiert und veröffentlicht.
Überwachungsprogramm gemäß Industrieemissions-Richtline (IE-RL)
Anhang 1 zum Überwachungsprogramm
Anhang 2 zum Überwachungsprogramm
Anhang 3a zum Überwachungsprogramm