Bürgerservice

Luftreinhaltung Anlagen

Leistungsbeschreibung

Zu den Luftverunreinigungen zählen Stäube, Gase, Gerüche, Aerosole u.ä.

Bürger und Gewerbeinhaber erhalten auf Anfrage Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Grenzwerten für den Betrieb von Anlagen. Gutachten und Messwerte werden interpretiert.

Beschwerden und Anfragen über Luftverunreinigungen, die durch die Emission von Anlagen hervorgerufen werden z.B. durch Tankstellen, Lackieranlagen, Chemischen Reinigungen, Umschlagplätzen, Kleinfeuerungsanlagen u.ä. werden bearbeitet.

Rechtsgrundlage

nachgeordnete Verordnungen (xx. BImSchV)