Erstattung der Aufwendungen von Schulwegkosten
Eltern bzw. volljährige Schüler stellen vor Beginn eines neuen Schuljahres einen Antrag auf Fahrgeldrückerstattung für den Weg zwischen Wohnung und Schule (Schulweg). Daraufhin wird ein Bescheid über die Höhe der erstattungsfähigen Kosten ausgestellt. Ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten besteht für Schüler
- der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme des Kollegs
- des beruflichen Gymnasiums
- des BVJ
- der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Satzung über die Kostenbeteiligung der Eltern ab Klassenstufe 11 vom 19.09.1996
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Thüringer Schulfinanzierungsgesetz vom 03.12.2002 § 4, zuletzt geändert am 20. Dezember 2010
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Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Heider & Frau Streichardt
Email: schulverwaltung@stadtweimar.de
Telefon: 03643-762986 oder -762981
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