Altglascontainer
Leistungsbeschreibung
Glas besteht überwiegend aus Quarzsand, ferner aus Kalkstein und Dolomit. Zur Schmelzpunkterniedrigung wird Soda hinzugegeben. In die gewünschte Form wird das geschmolzene Glas geblasen oder gepresst. Glas ist ein gut verwertbarer Packstoff, denn es ist fast ohne Qualitätsverluste recycelbar. Klares "weißes" Glas lässt sich allerdings nur aus klaren Scherben herstellen. Eine getrennte Sammlung nach Farben ist deshalb sinnvoll. Bei der Produktion von Glas aus Altglas werden Energieverbrauch, Luft- und Wasserbelastungen verringert.
Gesammelt wird Behälterglas in Altglascontainern, die im ganzen Stadtgebiet zu finden sind.
In die Altglascontainer können die Flaschen und Gläser nach Farben getrennt einsortiert werden. Mehrkammerfahrzeuge können in einer Tour zwei verschiedene Farben getrennt mitnehmen.
Die Abfallberatung nennt Ihnen gerne einen Containerstandort in Ihrer Nähe. Auf dem digitalen Stadtplan der Stadt Weimar können Sie in der Legende unter "Weitere Themen" -> "Wertstoffsammelplätze" nach Straßen und Umkreis sortiert selbst nach Wertstoffsammelplätzen suchen.
Achten Sie beim Einwurf bitte auf die Trennung nach Weißglas, Grünglas und Braunglas. Andersfarbige Gläser gehören zum Grünglas.
Zum Altglas gehören Einwegverpackungen aus Glas: z.B. Einweg-Getränkeflaschen, Marmeladen-, Gurkengläser, Glasflaschen für Speiseöl, Essig und Saucen, Spirituosenflaschen.
Nicht zum Altglas gehört Bau- und Fensterglas, Spiegelglas, Glühbirnen, Keramik, Porzellan, Schraubverschlüsse, Kronkorken, Konserven-, Getränkedosen usw..
Tipp: Greifen Sie beim Einkauf bevorzugt zu Lebensmitteln und Getränken in Mehrwegverpackungen.
Um die Lärmbelästigung der Anwohner, die in der Nähe der Altglascontainer wohnen, möglichst gering zu halten, dürfen die Container nur werktags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr genutzt werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner an den Container-Standorte und halten Sie die festgesetzten Einwurfzeiten unbedingt ein.
Einwurfzeiten: Montag bis Samstag 7-19 Uhr. Kein Einwurf an Sonn- und Feiertagen! Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld bestraft.