Service

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Leistungsbeschreibung

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie vor Ort oder online einen Termin in Ihrer örtlichen Führerscheinstelle.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare Ihnen zur Verfügung stehen oder welches Online-Portal benutzt werden kann.
  • Legen Sie Antragsformular und Dokument vor Ort vor oder laden Sie diese im Online-Portal hoch.
  • Ihr Antrag wird bearbeitet.
  • Der neue Führerschein wird Ihnen erteilt und kann in der Führerscheinstelle persönlich oder durch das Online-Portal entgegengenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

Voraussetzungen

  • Alter Führerschein alten Rechts

Welche Unterlagen werden benötigt?

•    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
•    aktuelles biometrisches Passfoto
•    alter Führerschein im Original
•    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
•    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gelten unterschiedliche Fristen Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen. Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind: vor 1953: 19.01.2033 1953 bis 1958: 19.07.2022 1959 bis 1964: 19.01.2023 1965 bis 1970: 19.01.2024 1971 oder später: 19.01.2025 Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind: 1999 bis 2001: 19.01.2026 2002 bis 2004: 19.01.2027 2005 bis 2007: 19.01.2028 2008: 19.01.2029 2009: 19.01.2030 2010: 19.01.2031 2011: 19.01.2032 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033 Hinweise: Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich in Ihrer örtlichen Führerscheinstelle, die Bearbeitungszeit kann je Kommune unterschiedlich lang sein.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare Ihnen zur Verfügung stehen oder welches Online-Portal benutzt werden kann.

Was sollte ich noch wissen?

Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

Ein Service des Landes Thüringen