Bürgerservice

Abwasserbeseitigung

Leistungsbeschreibung

Unter Abwasser versteht der Gesetzgeber das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlags­wasser. Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. In der Stadt Weimar ist dafür der Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar  zuständig.

Die Abwasserbeseitigung erfolgt für ca. 98 % der Haushalte über einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Die restlichen 2 % der Grundstücke haben eine eigene separate Abwasser­­behandlungs­anlage – siehe auch Kleinkläranlage. Der in diesen Anlagen anfallende "Klär­schlamm" unterliegt ebenfalls der Beseitigungspflicht durch den Kommunalservice Weimar. Neben dem Abwasser aus dem Herkunftsbereich der privaten Haushalte gibt es im gewerblichen Bereich Abwasser, welches speziellen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt – siehe auch gewerbliches Abwasser.

An wen muss ich mich wenden?

Kontakt:  Kommunalservice Weimar, Industriestraße 14, 99427 Weimar

Bereich Abwasser mit  Sitz:
Bodelschwinghstraße 80 (2. Obergeschoss)
99425 WeimarTel.: 03643 4341 545 und 4341 537

Fax: 03643  4341 503

E-Mail: info@ks-weimar.de

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar (in der jeweils gültigen Fassung) durch den Kommunalservice der Stadt Weimar erhoben.