Bürgerservice

Gewerbliches/industrielles Abwasser

Leistungsbeschreibung

Abwasser aus Gewerbe-/Industriebetrieben, das sich in seiner Zusammensetzung von häuslichem Abwasser unterscheidet, wird als gewerbliches Abwasser bezeichnet.

Die Direkteinleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer bedarf immer einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Die Indirekteinleitung, d.h. die Einleitung in den öffentlichen Kanal, bedarf je nach Herkunft und Zusammensetzung des Abwassers entweder einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (Indirekteinleitergenehmigung) oder gesonderter vertraglicher Regelungen mit dem Kommunalservice  der Stadt Weimar

Welche Gebühren fallen an?

Sowohl die Einleiterlaubnis als auch die Indirekteinleitergenehmigung sind kostenpflichtig. Für die Einleitung in den öffentlichen Kanal erhebt der Kommunalservice Weimar entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Gebühren.