Bürgerservice

Abwassereigenkontrolle

Leistungsbeschreibung

Betreiber von Abwasseranlagen

  • für kommunales Abwasser (Einleitung > 8 m³/d oder > 50 Einwohnerwerte) und
  • für gewerbliches Abwasser, für die eine Indirekteinleitergenehmigung nach § 49 ThürWG erteilt wurde

müssen jährlich einen Eigenkontrollbericht entsprechend der Thüringer Abwasser­eigen­kontroll­verordnung an die Untere Wasser­behörde abgegeben. Hierin ist die vorgenommene Eigen­kontrolle (Wartung, Prüfung, vorgeschriebene Messungen) zu dokumentieren.