Abwassereigenkontrolle
Leistungsbeschreibung
Betreiber von Abwasseranlagen
- für kommunales Abwasser (Einleitung > 8 m³/d oder > 50 Einwohnerwerte) und
- für gewerbliches Abwasser, für die eine Indirekteinleitergenehmigung nach § 49 ThürWG erteilt wurde
müssen jährlich einen Eigenkontrollbericht entsprechend der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung an die Untere Wasserbehörde abgegeben. Hierin ist die vorgenommene Eigenkontrolle (Wartung, Prüfung, vorgeschriebene Messungen) zu dokumentieren.