Bürgerservice

Allgemeine Zahlungsmitteilungen an Finanzamt / Bürger

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weimar ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Finanzämter über Zahlungen zu unterrichten, die an die Bürger geleistet wurden und welche für die Besteuerung von Bedeutung sein können (z.B. Honorare, Künstler-Gagen usw.) Dies geschieht, um den Finanzbehörden die Überprüfung und Erfassung aller steuer­erheblichen Vorgänge zu erleichtern. Bürger, die solche Zahlungen von der Stadt Weimar empfangen haben, werden nach Ablauf des betroffenen Jahres schriftlich darüber informiert, dass die Daten dieses Zahlungsverkehrs dem zuständigen Finanzamt übermittelt wurden. Der Bürger muss in diesem Schreiben auch über seine steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht hingewiesen werden.

Rechtsgrundlage

§ 93a Abgabenordnung (AO) i. V. m. §§ 2 ff Mitteilungsverordnung (MV) vom 07.09.1993,

GBl. 1993 Teil I Nr. 48 S. 1554-1556, geändert durch Verordnung vom 26. Mai 1999, BGBl. 1999 Teil I Nr. 27 S. 1077 § 12 MV