BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Die MitarbeiterInnen in der Ausbildungsförderung beraten Schüler, Auszubildende und deren Eltern über Fördermöglichkeiten, -Voraussetzungen sowie die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ferner bearbeitet das Amt die gestellten Anträge.
Aufgaben und Zielsetzungen
sozialpolitische Zielsetzung:
Es besteht bei Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung, wenn dem Auszubildenden dir für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen, d. h.
- Chancengleichheit im Bildungswesen
- BAföG ist nicht abhängig von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten, jeder kann frei entscheiden, welche Ausbildung aufgenommen werden soll
Arbeitsweise
- Beratung der Antragsteller über die Möglichkeiten einer Förderung nach dem BAföG (welche Ausbildungsstätte wird gefördert, Erstausbildung oder weitere Ausbildung, Alter, Umfang, Bedarfssätze, Dauer der Förderung, eigenes Einkommen und Vermögen, Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten, Möglichkeiten der Vorausleistung, wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen)
- Bearbeitung der Anträge einschließlich Bescheiderteilung und Bearbeitung von Widersprüchen unter Beachtung des Datenschutzes
- Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Behörden
- die Bearbeitung ist kostenfrei
- weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bafög.de/
Öffnungszeiten im Bereich BAföG
Mo geschlossen
Di 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr geschlossen, Sprechzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Hinweise:
- Unter folgendem Link ist auch eine elektronische Antragstellung möglich: https://www.bafoeg-thueringen.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/
- Studierende wenden sich bitte an das Studierendenwerk Thüringen: https://www.stw-thueringen.de/finanzen/bafoeg/ansprechpersonen.html
- Antragstellende Personen, die einen Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) stellen wollen, wenden sich bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt: Serviceportal Thüringen - Thüringer Landesverwaltungsamt - Soziale Sicherung - Aufstiegs-BAföG beantragen oder https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/soziales/soziale-sicherung
Benötigte Dokumente
Alle Unterlagen die Sie benötigen finden Sie unter: https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Hahnemann (A - H)
Email: ausbildungsfoerderung@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-929
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Frau Melle (I - Z)
Email: ausbildungsfoerderung@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-928
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