weimar.deStadtBürgerserviceAbfallberatung für Gewerbetreibende
Abfallberatung für Gewerbetreibende
Die Untere Abfallbehörde der Stadt Weimar berät Gewerbebetriebe, Dienstleistungsunternehmen und Selbstständige mit Firmensitz in Weimar bei allen Fragen zur Abfallvermeidung und -verwertung sowie zur ordnungsgemäßen und schadlosen Abfallentsorgung.
Wir informieren insbesondere über:
- Abfallrechtliche und satzungsbezogene Vorschriften
- Organisatorische Maßnahmen zur getrennten Erfassung von Abfällen
- Entsorgungswege für spezielle Abfallarten
Die Beratung ist kostenlos und kann sowohl telefonisch als auch vor Ort (nach Terminvereinbarung) erfolgen.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar (Abfallsatzung) in der jeweils gültigen Fassung
- Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar in der jeweils gültigen Fassung
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen vom 24. Februar 2012 (KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz) und Nachfolgeverordnungen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Sarah Schunke
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-401
zum Kontaktformular