Kleine Familie

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Am Belvederer Schloss wurde "Joselin" mit ihren Kleinen am 05.05.2024 gefunden. Gerade frisch geboren hatte die junge Familie das Glück, durch liebe und aufmerksame Finder im Tierheim unterzukommen. Hier können sie unter hygienischen und warmen Bedingungen in der Quarantäne erst einmal in sicherer Umgebung und mit ausreichend Futter groß werden. Wurde die junge Familie vielleicht ausgesetzt? 

Mittlerweile ist die kleine Katzenfamilie auszugsbereit und sucht auf diesem Wege ein neues Zuhause, nur zu Zweit oder in vorhandene Katzengesellschaft. 

Da der Fundort das Belvederer Schloss in Weimar gewesen ist, war uns eine Namensgebung für die Katzen im Bezug zum Schloss wichtig, Leider traf dies nur auf die Katzenmädchen zu. Also suchen Herzogin Anna Amalia, Gräfin Maria , Mishka und Bounty ein liebevolles Zuhause.  


Erläuterung zum Thema Fund:

In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz. Alle Gesetze die für Tiere hier niedergeschrieben sind, sind ausschließlich auf Tiere anzuwenden. Da im deutschen Tierschutzgesetz der Umgang mit Fundtieren nicht näher definiert ist, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 965-984 anzuwenden.  Hier sind die Rechte und Pflichten von Findern und Verlierern sowie die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung dieser Pflichten festgelegt. Nach BGB gibt es einen Eigentumsvorbehalt. Adoptieren sie ein Tier welches noch innerhalb der 6 Monate, doch von seinem ehemaligen Besitzer erkannt wird, sind wir in der Pflicht dieses auszuhändigen oder andere Maßnahmen oder Vorkehrungen zu treffen.

Bei Fundtieren klären wir immer über den Eigentumsvorbehalt bei Adoption auf.

Außerdem:

Laut Gesetz (§965 BGB) ist man als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei einer genannten Behörde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. In diesem Fall sind wir als Tierheim für die Stadt Weimar ein kompetenter Ansprechpartner.
 
Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

 

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