Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Information
Aktuelle Informationen des Veterinäramts zur Maul- und Klauenseuche
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Verstöße von Lebensmittelunternehmen
Die Stadtverwaltung Weimar veröffentlicht gemäß § 40 Absatz 1 a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wiederholt oder nicht unerhebliche begangene Verstöße von Lebensmittelunternehmen gegen Vorschriften, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen oder dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung oder Täuschung dienen.
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Adressen
Schwanseestraße 17
99423Weimar
Postfach 2014
99401Weimar
Kontakt
- Telefon:
- 03643 762-851
- Fax:
- 03643 762-850
- E-Mail:
- Jetzt senden
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Amtstierärztlicher und Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
- Bauanträge zur Errichtung von Lebensmittelbetrieben, Tierunterkünften, Zoohandlungen u. ä.
- Erlaubnispflicht für Tierhalter
- Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Geflügelpest
- Katzenschutzverordnung
- Lebensmittelsicherheit: Gegenprobensachverständige - Zulassung beantragen
- Lebensmittelüberwachung
- Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe
- Maul- und Klauenseuche
- Rinderhaltung
- Schweinepest
- Tierausstellungen und Tierveranstaltungen
- Tiere: Erlaubnis für gewerbsmäßige Zucht, Haltung, Handel und weitere Tätigkeiten
- Tierische Nebenprodukte: Gewerblicher Umgang (Tierkörperbeseitigung) - Erlaubnis
- Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung
- Tierschutz
- Tierseuchen
- Verstöße von Lebensmittelunternehmen
- Veterinärangelegenheiten
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
- West-Nil-Virusinfektion (WNV) Pferd