Bürgerservice

Rinderhaltung

Leistungsbeschreibung

+++

In der Stadt Weimar tritt mit Wirkung ab 20. Januar 2022 eine neue Allgemeinverfügung Lebensmittel- und Veterinäramtes in Kraft. Diese können Sie unter "Dokumente herunterladen" einsehen.

Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 (BGBI. I. S. 1483) i. V. m. der Delegierten Verordnung 2020/689 der Kommission

Sie richtet sich an alle Halterinnen und Halter, die ihre Rinder an einem Standort im Stadtgebiet Weimar und dessen Ortsteile halten.

+++

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt der Stadt Weimar Verbringungsregeln und Untersuchungsverpflichtungen für Halterinnen und Halter, die ihre Rinder auf dem Gebiet der Stadt Weimar einschließlich ihrer Ortsteile eingestallt haben, definiert. Mit ihnen soll verhindert werden, dass das Virus in Rinderbestände eingebracht wird.

Rinderhalterinnen und Rinderhalter sind aufgefordert, die Allgemeinverfügung umzusetzen.