Bürgerservice

Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Stadt Weimar erlässt mit Wirkung zum 14.07.2021 Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe, welche am 14.07.2021 im Rathauskurier bekannt gegeben wurden.

 Ein Beispiel, wie das Fahrtenbuch gestaltet sein kann, finden Sie unter Dokumente.

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Anlage 1 zu Pferdeleitlinien