Verstöße von Lebensmittelunternehmen
Leistungsbeschreibung
Die Stadtverwaltung Weimar veröffentlicht gemäß § 40 Absatz 1 a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wiederholt oder nicht unerhebliche begangene Verstöße von Lebensmittelunternehmen gegen Vorschriften, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen oder dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung oder Täuschung dienen.
Gemäß § 40 Absatz 1 a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind wir verpflichtet, Verstöße von Lebensmittelunternehmern gegen Vorschriften, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen bzw. dem Verbraucherschutz vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschungen dienen, zu veröffentlichen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das zu erwartende Bußgeld über 350,00 Euro liegt.
Verstöße gegen bauliche Anforderungen sowie gegen Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten bleiben gemäß der ab dem 30. April 2019 geltenden Fassung der Rechtsvorschrift (BGBl. Teil I Seite 498 vom 29.04.2019) außer Betracht, wenn von ihnen nicht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln ausgeht.
Ein hinreichend begründeter Verdacht reicht bereits aus.
Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers im Sinne behördlicher Transparenz und ausdrücklich nicht der Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben.
Veröffentlichung
Veröffentlicht werden diese Verstöße unter Angabe des Lebensmittelunternehmens, des Sachverhaltes, der gegebenenfalls betroffenen Lebensmittel sowie des Datums der Feststellung der Verstöße sowie der Feststellung, wann diese Verstöße beseitigt wurden.
Die Veröffentlichung wird nach 6 Monaten von Amts wegen wieder entfernt.
Folgende Verstöße wurden festgestellt:
Nr. 04/2026: Betriebsbezeichnung: Schnitzeloase Weimar, Rollplatz 8a, 99423 Weimar
Verstöße 1 bis 3 festgestellt am 08. Juni 2026
Zur Nachkontrolle am 09. Juni 2026 waren die Punkte 1 bis 3 abgestellt.
Verstöße:
- Mängel bei der Betriebshygiene
- Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt
- Bereithalten zum Verzehr ungeeigneter Lebensmittel
Produkt: Schinken mit abgelaufenem Verbrauchsdatum
Nr. 05/2026: Betriebsbezeichnung: Fleischerei- Fachgeschäft und Lebensmittel, Schwanseestraße 60, 99423 Weimar
Verstöße 1-4 festgestellt am 26. Juni 2026
Zur Nachkontrolle am 17. Juli 2026 war Punkt 1 abgestellt.
Verstöße:
- Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die nicht zum Verzehr geeignet sind*
- Reinigungsmängel in der gesamten Betriebsstätte
- Verdacht auf Schädlingsbefall
- Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln
Produkte: *Schaffleisch, Hähnchenschenkel, Fett
Nr. 06/2026: Betriebsbezeichnung: Forellenhof an der Lotte, Paul-Schneider-Straße 78, 99425 Weimar
Verstöße 1-3 festgestellt am 02. Juli 2026
Zur Nachkontrolle am 03. Juli 2026 waren die Punkte 1, 2 und 4 abgestellt.
Verstöße:
- Mängel bei der Betriebshygiene
- Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln (Temperaturabweichungen)
- Bereithalten zum Verzehr ungeeigneter Lebensmittel*
- Irreführung Bezeichnung: Bezeichnung Angabe Butterfisch anstelle von Buttermakrele
Produkte: *Buttermakrele geräuchert, Lachs geräuchert
Rechtsgrundlage
§ 40 Absatz 1 a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)