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Stadt Weimar fährt Wassertemperaturen im Sportbereich wieder hoch

08.02.2023 |
Schwimmhalle Schwanseebad, Archivbild.Schwimmhalle Schwanseebad, Archivbild.Schwimmhalle Schwanseebad, Archivbild. ©Maik Schuck

Die seit September 2022 bestehenden Energiesparmaßnahmen der Stadt Weimar im Sportbereich werden in den kommenden Wochen schrittweise zurückgenommen. Ab 13. Februar wird das Wasser in den Schwimmbecken des Schwanseebades um jeweils ein Grad erwärmt – das Schwimmbecken auf dann 28 Grad und das Nichtschwimmerbecken auf 29 Grad. Am wärmsten wird es mit 31 Grad Celsius weiterhin im Babybecken sein. Damit führen alle Becken des beliebten Bades, das von der Stadtwirtschaft Weimar betrieben wird, wieder ihre reguläre Temperatur.

Ab Mitte März wird dann auch der Vereinssport in den Sporthallen weiter normalisiert. Dann können auch die Sanitärbereiche in den neun Weimarer Sporthallen wie gewohnt mit warmen Duschen genutzt werden. Da die erneute Inbetriebnahme des Warmwassers technisch aufwendig ist und durch eine externe Firma vorgenommen werden muss, ist eine frühere Umsetzung in den Sporthallen nicht möglich. „Die beschlossenen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sollten nicht länger als unbedingt nötig bestehen bleiben. Die Experten sind sich einig, dass eine Gasmangellage wahrscheinlich nicht mehr eintreten wird, sodass wir in Abstimmung mit den Stadtwerken und der Stadtwirtschaft sowie dem Schulverwaltungsamt und den Betreibern der nicht städtischen Sporthallen eine Rückkehr zu den normalen Wassertemperaturen beschlossen haben. Unabhängig von der aktuellen Lage ist ein sparsamer und verantwortungsbewusster Umgang mit Ressourcen weiterhin eine wichtige Aufgabe für uns alle,“ betonte Oberbürgermeister Peter Kleine. „Ich danke den Sportlerinnen und Sportlern für den monatelangen Verzicht an gewohnten Standards. Sie haben mit ihrem Verständnis und ihrer Geduld mit dazu beigetragen, die Einsparziele zu erreichen.“

Seit September 2022 gelten die Sparmaßnahmen im Sportbereich in Weimar. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen („Habeck-Verordnung“) bleibt davon unberührt. Sie gilt unabhängig von lokal beschlossenen Sparmaßnahmen bis zum 28. Februar 2023. Dazu zählt zurzeit beispielsweise noch die Regulierung der Temperatur in Büros und öffentlichen Gebäuden auf 19 Grad.

»Unabhängig von der aktuellen Lage ist ein sparsamer und verantwortungsbewusster Umgang mit Ressourcen weiterhin eine wichtige Aufgabe für uns alle.«

Peter Kleine – Oberbürgermeister