OB Peter Kleine: „Arbeitskampf ja, aber im Rahmen bestehender Regeln“
Klarstellung zum Umgang mit gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen


In den vergangenen Tagen gab es öffentliche Diskussionen über den Umgang der Stadtverwaltung mit gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen. Insbesondere steht ein ausgesprochenes Hausverbot gegen Gewerkschaftsfunktionäre, also Gewerkschaftsmitglieder, die nicht Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind, im Fokus der Berichterstattung. Durch eine jüngste Veröffentlichung des ehem.Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow hat die Debatte zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten.
„Die Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht. Selbstverständlich respektiere ich dieses uneingeschränkt“, stellt Oberbürgermeister Peter Kleine klar. „Die Stadtverwaltung erkennt die wichtige Rolle der Gewerkschaften an. Es geht nicht darum, gewerkschaftliche Aktivitäten zu unterbinden, sondern darum, dass diese innerhalb eines klaren und fairen Rahmens erfolgen.“
Hintergrund der Auseinandersetzung sind gewerkschaftliche Aktionen, die innerhalb der Verwaltungsgebäude ohne vorherige Genehmigung durchgeführt wurden. Anfang Dezember fanden wiederholt nicht genehmigte Rundgänge von Ver.di-Vertretern in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung statt, bei denen Beschäftigte in ihren Büros angesprochen und Unterschriften gesammelt wurden. Eine erste Anfrage für eine solche Aktion wurde aufgrund einer unangemessen kurzen Frist und unvollständiger Angaben abgelehnt. Wenige Tage später erfolgte eine erneute Aktion ohne jegliche Anmeldung. Trotz mehrfacher mündlicher Hinweise auf die bestehenden Regularien setzte die Gewerkschaft die Rundgänge fort.
Da den Hinweisen aus der Stadtverwaltung nicht Folge geleistet wurde, sprach die Verwaltung ein Hausverbot für verwaltungsexterne Gewerkschaftsvertreter aus. Das generelle Hausverbot wurde jedoch bereits am 21.02.2025 nach einer Einigung zwischen der Gewerkschaft Ver.di, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen und der Stadtverwaltung Weimar aufgehoben. Gleichzeitig wurde gegenüber der Gewerkschaft deutlich gemacht, dass der Zutritt im Rahmen der geltenden Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09) möglich ist – jedoch weiterhin unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen Anmeldung mit vollständigen Angaben. Gegenteilige presseöffentliche Behauptungen, das Hausverbot gelte fort, sind falsch.
„Die Regeln sind nicht dazu da, den Arbeitskampf zu behindern, sondern um einen geordneten Dienstbetrieb sicherzustellen und die Rechte aller Beschäftigten zu wahren – auch jener, die nicht am Arbeitskampf teilnehmen“, betont Oberbürgermeister Peter Kleine.
Die Stadtverwaltung bleibt gesprächsbereit und setzt auf einen sachlichen Dialog. Ein Treffen zwischen Oberbürgermeister Peter Kleine und dem Landesbezirksleiter von Ver.di ist für die kommende Woche angesetzt. Ziel des Gesprächs ist es, die Vorkommnisse aufzuarbeiten und die gegenseitigen Sichtweisen auszutauschen.