Neues „Amt für Migration“ als Reaktion auf gestiegene Anforderungen an Ausländerbehörde (ABH)
Der Fokus im Dezernat II liegt auf den umfangreichen Aufgaben sowie der bereits laufenden Neuausrichtung der sozialen Hilfen (Stichwort: Sozialraumorientierung), aber auch in der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben durch die Ausländerbehörde sowie dem Bereich des Staatsangehörigkeitsrechtes. Die Stadt Weimar steht für Toleranz, Weltoffenheit und Internationalität. Dies erfordert, dass bei ständig wachsenden Fallzahlen in den genannten Bereichen, eine Konzentration auf die Aufgabenwahrnehmung erfolgen muss, um einem professionellen Anspruch weiterhin gerecht werden zu können.
Die Ausländerbehörde, die bislang eine Abteilung des Bürger- und Rechtsamtes ist, muss in ihrer Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit gestärkt werden. Aus diesem Grunde wird aus der Abteilung „Ausländerbehörde“ ein eigens Amt mit der Bezeichnung „Amt für Migration“. Neben den Angelegenheiten des Ausländerrechts wird hier auch das Staatsangehörigkeitsrecht angesiedelt. Eine neue Leitung des Amtes wird ausgeschrieben.
Einem nicht zu unterschätzenden Schwerpunkt des verkleinerten Bürger- und Rechtsamtes stellt die personelle Neuausrichtung des für die Wahlen zuständigen Bereichs dar. Mit dem Ausscheiden zweier Mitarbeiter aus Altersgründen, muss diesem Bereich - vor allem mit Blick auf das Superwahljahr 2024 - eine besondere Beachtung gewidmet werden. Hinzu kommt, dass auch das Bürgerbüro räumlich und technisch zu modernisieren ist. Ebenso muss die Fahrerlaubnisbehörde personell verstärkt werden.
Die Umstrukturierung wird organisatorisch zu Anfang Mai 2023 umgesetzt.