Aktuell

Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

25.04.2023 |
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Entsprechend § 18 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes in der aktuell gültigen Fassung besteht für alle Kinder, die am 1. August 2024 sechs Jahre alt sind, Schulpflicht. Sie sind entsprechend ihres Wohnsitzes in einer für ihren Schulbezirk zuständigen Staatlichen Grundschule, an einer Staatlichen Gemeinschaftsschule oder an einer freien Schule anzumelden.

Kinder, die am 30. Juni 2024 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.

Die Anmeldung aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 findet in diesem Jahr am 8. und 9. Mai 2023 in der Zeit von 14 bis 18 Uhr an den Staatlichen Grundschulen und der Staatlichen Gemeinschaftsschule Weimar (Jenaplan) statt. Ab dem 28. April 2023 werden die erforderlichen Formulare auf den nachfolgenden Internetseiten veröffentlicht. Die Formulare können bereits ausgefüllt zur Schulanmeldung mitgebracht werden.

Auf den Seiten https://schulamt.thueringen.de/mitte/schulamt/formulare (Stichwort „Schülerinnen und Schüler und Eltern“) sowie https://stadt.weimar.de/de/anliegen.html (Stichwort „Einschulung“) finden Sorgeberechtigte die folgenden Dokumente:

  • Anmeldung zum Schulbesuch Grundschule oder Thüringer Gemeinschaftsschule
  • Antrag auf ein Gastschulverhältnis an eine andere als zuständige Grund-, Regel-, Förderschule
  • Hortantrag
  • Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Bitte melden Sie Ihr Kind im zuständigen Schulbezirk (Nord oder Süd) bzw. an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Weimar (Jenaplan) an. Die den Schulbezirken zugehörigen Straßen finden Sie auf der oben angegebenen Internetseite der Stadt Weimar.

Schuladressen Schulbezirk Nord:

  • Staatliche Grundschule „Lucas Cranach“, Bonhoefferstraße 26, 99427 Weimar
  • Staatliche Grundschule „Weimar-Schöndorf“, Max-Reichpietsch-Straße 14, 99427 Weimar
  • Staatliche Grundschule „Johannes Falk“, Rathenauplatz 3, 99423 Weimar
  • Staatliche Grundschule „Louis Fürnberg“, Bodelschwinghstraße 78, 99425 Weimar

Schuladressen Schulbezirk Süd:

  • Staatliche Grundschule „Albert Schweitzer“, Moskauer Straße 63, 99427 Weimar
  • Staatliche Grundschule „Johann Heinrich Pestalozzi“, Shakespearestraße 15 - 17, 99423 Weimar
  • Staatliche Grundschule „Weimar-Legefeld“, Legefelder Hauptstraße 20, 99428 Legefeld
  • Staatliche Grundschule „Parkschule“, Weimarische Straße 19, 99425 Weimar

Staatliche Gemeinschaftsschule Weimar (Jenaplan):

  • Neben der Anmeldung an einer Grundschule besteht die Möglichkeit, sich für die Beschulung an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Weimar (Jenaplan) zu entscheiden. Für diese Schulform gibt es keinen Schulbezirk, sie steht allen Weimarer Kindern offen.
    Sophienstiftsplatz 1, 99423 Weimar

Sie werden gebeten, eine Erstwunsch- und Zweitwunschschule innerhalb des für Sie zuständigen gemeinsamen Schulbezirks anzugeben. Die Angabe mindestens einer Staatlichen Schule ist Pflicht und stellt die Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren dar. Die Kriterien des Auswahlverfahrens finden Sie im § 15 a des ThürSchulG und im § 139 a - c Thüringer Schulordnung.

Es obliegt den Eltern, bei der Anmeldung erhebliche Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen, aus denen sich ein Härtefall im Sinne des § 15 a Abs. 6 ThürSchulG ergeben könnte.

Wichtiger Hinweis zur Schulwahl

Es ist ratsam, Ihr Kind an der nächstgelegenen Staatlichen Schule anzumelden. Im Grundschulbereich genießt bei der Platzvergabe gemäß § 15 a ThürSchulG die Wohnortnähe oberste Priorität. Übersteigen die Anmeldungen an einer Schule die maximale Aufnahmekapazität, werden zunächst diejenigen Kinder aufgenommen, für welche diese Schule die nächstgelegene Grundschule im Schulbezirk ist. Die Erst- und Zweitwünsche werden in aufeinanderfolgenden Verfahren bearbeitet. Verbleibende freie Plätze werden gestaffelt nach den Kriterien des § 15 a ThürSchulG vergeben, an Geschwisterkinder und bei Bedarf im Losverfahren. Alle übrigen Kinder werden durch das Staatliche Schulamt im Rahmen der verbleibenden Kapazitäten (nach Anhörung der Eltern unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege) zugewiesen. Dies muss nicht die wohnortnächste Schule sein.

Wunsch auf Beschulung außerhalb des eigenen Schulbezirkes

Wenn Sie eine Beschulung Ihres Kindes außerhalb Ihres Schulbezirkes wünschen, melden Sie Ihr Kind bitte trotzdem in einer örtlich zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirkes an und füllen Sie zusätzlich zum Formular »Anmeldung zum Schulbesuch Grundschule oder Thüringer Gemeinschaftsschule« das Formular »Antrag auf ein Gastschulverhältnis« aus. Die Entscheidung, ob ein Gastschulantrag genehmigt wird, kann erst nach Beendigung des Auswahlverfahrens an den Staatlichen Schulen ergehen (voraussichtlich frühestens April 2024).

Schulärztliche Untersuchung nach § 120 ThürSchulO

In Verbindung mit der Schulanmeldung steht eine notwendige Untersuchung im Gesundheitsamt. Informationen über die Terminvergabe werden nach erfolgter Schulanmeldung bekanntgegeben.

Für alle mit der Einschulung im Zusammenhang stehenden Fragen stehen Ihnen die Schulleiterinnen und Schulleiter der jeweiligen Schule gern zur Verfügung.