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Veterninäramt informiert zu Maul- und Klauenseuche

Symbolbild: RinderhaltungSymbolbild: RinderhaltungSymbolbild: Rinderhaltung ©PixabaySymbolbild: Rinderhaltung ©Pixabay

Bereits vergangenen Freitag informierte das Veterinäramt der Stadt Weimar über den amtlich bestätigten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg (Märkisch-Oderland). Am Wochenende wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen in Brandenburg eingeleitet. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ermittelte am Wochenende den Serotyp O des in Brandenburg festgestellten Virus. Weiterhin teilte das FLI mit, dass es für diese Viren geeignete Impfstoffe in der deutschen Antigendatenbank vorhanden seien, die innerhalb weniger Tage hergestellt werden können.

Für die Weimarer Tierhalter von empfänglichen Tieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiderkäuer) gilt weiterhin die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Nach den Ermittlungen der Behörde in Brandenburg, waren die Wasserbüffel bereits drei Wochen vor der Feststellung infiziert. Das heißt eine Übertragung auf andere Tiere kann bereits stattgefunden haben. Das Virus überträgt sich nicht nur über Tierkontakte, Milch und Gülle, es kann auch über die Luft übertragen werden und dabei Strecken von mehreren Kilometern überwinden. Auch über Ratten ist eine Übertragung möglich. Für Menschen und Haustiere (Hund, Katze) besteht keine Infektionsgefahr. Menschen können aber an Kleidung und Arbeitsmaterialien das Virus übertragen, andere Tiere über Fell und Pfoten den Erreger verschleppen. Beispielsweise könnte so ein Jagdhund Erreger bei Kontakt mit einem infizierten Stück Wild in den heimischen Stall übertragen.

Warum müssen in Thüringen bereits Maßnahmen eingeleitet werden, obwohl es sich um einen Ausbruch in Brandenburg handelt?

Deutschland war seit 1988 frei von MKS. Für die Viruserkrankung gelten strenge gesetzliche Vorgaben, da diese Tierseuche erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht. Bei Ausbruch in einem Betrieb, wird daher die Tötung aller empfänglichen Tiere angeordnet. Für die Schutzzonen gelten strenge Vorschriften, die ein Verbringen von Tieren verbietet, sogenannter „stand-still“. Tierbestände im nahen Umkreis können ebenfalls über eine amtliche Anordnung getötet werden, auch wenn sich in dem Bestand noch keine erkrankten Tiere befinden. Die Maßnahmen sind also nicht nur für betroffenen Tierhalter sehr schwerwiegend. Das Veterinäramt appelliert daher eindringlich an die Vernunft der Tierhalter und den verantwortungsvollen Umgang und die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.

Wenn Tierhalter empfänglicher Tierarten nicht mehr genau wissen, welche Sicherheitsmaßnahmen sie für ihre Tiere treffen sollen, können sie sich beim Veterinäramt der Stadt Weimar informieren (03643 – 762 851, ).

Sollte telefonisch aufgrund erhöhter Anfragen keiner erreichbar sein, kontaktieren Sie das Veterinäramt bitte per Mail mit Ihrer Anfrage oder bitten Sie um Rückruf unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihres Namens. Ebenfalls können Sie bei Fragen Ihren Tiergesundheitsdienst kontaktieren (die entsprechenden Kontakte finden Sie auf der Homepage der Thüringer Tierseuchenkasse).

Alle Veranstaltungen in Weimar mit empfänglichen Tieren werden vorerst abgesagt, die betroffenen Tierhalter erhalten hierzu gesondert eine Mitteilung.

Der Ausbruch in Brandenburg und der somit verbundene Verlust des Status MKS-Freiheit hat bereits jetzt wirtschaftliche Folgen. Einige Länder haben mittlerweile Fleisch-, Milch- und Tierexporte verboten.

Neben den Tierhaltern sind auch alle Jägerinnen und Jäger aufgerufen verantwortungsbewusst zu handeln und eine schnelle Meldung sicherzustellen, sollten sie bedenkliche Merkmale an Wildwiderkäuern feststellen.

Aktuelle Informationen zur Lage

Anliegen "Maul- und Klauenseuche" des Weimarer Veterinäramtes

Aktuelle Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts

Informationsseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft