weimar.deStadtStadtverwaltungGesundheitsamt
Organisationseinheit
Gesundheitsamt
Leitung Dr. med. Isabelle Oberbeck
Tel.: (03643) 762-752
Fax: (03643) 762-755
Email: gesundheitsamt@stadtweimar.de
Übergeordnetes Amt
Dienstleistungen
- AIDS-Beratung
- Baby-Willkommensbesuche
- Badewasser
- Beihilfeuntersuchungen
- Belästigung durch Schädlinge
- Belästigung durch Tauben
- Dienstfähigkeit, Untersuchung und Gutachten
- Drogentest
- Einschulungsuntersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen/Verbeamtungsuntersuchungen
- Frühförderung/heilpädagogische Förderung
- Gesundheitsausweis
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen
- Gutachten, zahnärztliche
- Infektionskrankheiten
- Innenraumluft, Beratung
- MRE-Netzwerk Weimar/Weimarer Land
- Pflege-, Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen
- Praxis, Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung
- Private Veranstaltungen
- Prüfungsverhinderung, Untersuchung
- Regenwasser/Brunnenanlagen
- Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten
- Reihenuntersuchungen in Schulen
- Schimmel in Wohnungen
- Schulsportbefreiung
- Selbsthilfekontaktstelle
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Spielplätze (Hygiene)
- Totenschein - Einsichtnahme
- Trinkwasserüberwachung
- Tuberkulose, Test und Beratung
- Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung
- Zahnärztliche Untersuchung in Kindertageseinrichtungen
- Zahnärztliche Untersuchung in Schulen
Sprechzeiten
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Dienstag | 09:00 - 12:00 | 13:00 - 17:00 |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 | 13:00 - 15:00 |
Freitag | 09:00 - 12:00 |
Hausanschrift
Markt 13/14
99423 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Markt 13/14
99423 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Tel.: (03643) 762-752
Fax: (03643) 762-755
Email: gesundheitsamt@stadtweimar.de
Fax: (03643) 762-755
Email: gesundheitsamt@stadtweimar.de
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen in der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter gesundheitsamt@stadtweimar.de bzw. 03643-762 752 erfolgen. Zudem gilt in allen Gebäuden der Stadtverwaltung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren.