weimar.deStadtStadtverwaltungAusländerbehörde
Organisationseinheit
Ausländerbehörde
Leitung Gabriela Gremot
Tel.: (03643) 762-222
Fax: (03643) 762-234
Email: auslaenderbehoerde@stadtweimar.de
Übergeordnetes Amt
Dienstleistungen
- An-, Ab-, Ummeldung einer Wohnung
- Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten und Erwerbstätige
- Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
- Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern
- Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen eines Auslandaufenthaltes
- Niederlassungserlaubnis (allgemein)
- Verpflichtungserklärung (Einladung) für ausländische Besucher
Sprechzeiten
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Dienstag | 09:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 | 13:00 - 15:00 |
Freitag | 09:00 - 12:00 |
Hausanschrift
Schwanseestraße 17 (Haus II)
99423 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Schwanseestraße 17 (Haus II)
99423 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Tel.: 03643 / 762-222
Fax: 03643 / 762-234
Email: auslaenderbehoerde@stadtweimar.de
Fax: 03643 / 762-234
Email: auslaenderbehoerde@stadtweimar.de
- Brexit - Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder/Brexit - Information for British nationals and their family members
- Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab dem 1. Januar 2021
- Wenn Sie in Weimar angemeldet sind, können Sie uns vorzugsweise und vorab auf dem Postweg vollständige Anträge und Unterlagen zur Beantragung oder Verlängerungen von Aufenthalten zusenden. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie ein biometrisches Foto einreichen. Bitte teilen Sie uns Ihre Emailadresse oder Telefonnummer mit.
- Die Ausgabe von Dokumenten erfolgt, nachdem Sie Ihren PIN- Brief von der Bundesdruckerei Berlin, erhalten haben, ab dem 28. Mai 2020 aktuell im Haus 1, Raum 45 in der Schwanseestr. 17, jeden Donnerstag in der Zeit von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
- Bis auf Weiteres können aktuell alle Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Terminvergabe.abh@stadtweimar.de erfolgen. Zudem ist das Gebäude nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren.