Bürgerservice

Sondernutzung öffentl. gewidmeter Verkehrsflächen - baulicher Art

Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus durch z.B.

  • Flächeninanspruchnahmen im Zuge von Baumaßnahmen (z.B. Gerüst, Bauzäune, Container, Baumaschinen, Kräne, Materialablagerungen, Baustelleneinrichtungsflächen usw.)
  • Leitungsverlegung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
  • private Aufgrabungen
  • Überfahrungen von Geh- und Radwegen

ist eine Sondernutzung, die der Genehmigung durch den Straßenbaulastträger bedarf.

Bei der Straßenverkehrsbehörde ist zusätzlich dazu ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig entsprechend der Sondernutzungsgebühren- und der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar. 

Sondernutzungssatzung

Sondernutzungsgebührensatzung

Verwaltungskostensatzung