Sondernutzung öffentl. gewidmeter Verkehrsflächen - baulicher Art
Leistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus durch z.B.
- Flächeninanspruchnahmen im Zuge von Baumaßnahmen (z.B. Gerüst, Bauzäune, Container, Baumaschinen, Kräne, Materialablagerungen, Baustelleneinrichtungsflächen usw.)
- Leitungsverlegung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
- private Aufgrabungen
- Überfahrungen von Geh- und Radwegen
ist eine Sondernutzung, die der Genehmigung durch den Straßenbaulastträger bedarf.
- Hinweis: bauliche Anlagen (z.B. Schilder, Boden- und Masthülsen, Kellerlichtschächte usw.) sind gesondert zu beantragen (siehe Sondernutzung öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen (dauerhafte Benutzung))
Bei der Straßenverkehrsbehörde ist zusätzlich dazu ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig entsprechend der Sondernutzungsgebühren- und der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar.