Bürgerservice

Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Maßnahmen (Baustellen) im öffentlichen Raum

Leistungsbeschreibung

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen,- Fußgängerverkehr) auswirken, sind Anordnungen unter Vorlage eines Verkehrszeichen- oder Regelplan zu beantragen, die benennen wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.

Dazu sind folgende Erlaubnisse einzuholen:

  • Erlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht für die besondere Inanspruchnahme der öffentlichen Straße, die sogenannte Sondernutzungserlaubnis
  • Erlaubnis nach dem Verkehrsrecht wegen der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, die verkehrsrechtliche Anordnung

Hinweise zur Antragstellung:

  • Antragsberechtigt ist der Bauverantwortliche
  • Die Antragsfrist beträgt mindestens 4 Kalenderwochen vor Baubeginn.
  • Die Beantragung ist per E-Mail auch möglich. Nutzen Sie bitte das untenstehende Formular und senden es vollständig ausgefüllt mit allen Anlagen an folgende E-Mailadresse: strassenverkehr@stadtweimar.de

 

Hinweis zum Datenschutz:

Bitte beachten Sie im Zuge der Leistungsbeantragung unsere Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten unter folgendem Link: https://stadt.weimar.de/datenschutz/

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplan/Skizze über Ausmaß und Örtlichkeit der Baustelle
  • ein individueller Verkehrszeichenplan (sofern kein Regelplan gemäß "Richtlinien für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA) anwendbar ist)
  • Nachweis des Verkehrssicherungspflichtigen (gemäß ZTVSA 97), dass der verantwortliche Bauleiter an einem mindestens eintägigen Seminar zum Thema RSA teilgenommen hat

Welche Gebühren fallen an?

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Rechtsgrundlage

  • §45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Richtlinien für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum (RSA)