Bürgerservice

Sondernutzung öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen (Dauerhafte Sondernutzung)

Leistungsbeschreibung

Nutzungen von öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen (dauerhafte Benutzung) können z.B. folgende Punkte sein:

  • private Leitungsverlegungen (dauerhaft)
  • Unterbaurechte
  • Verankerungen/ Baugrubenverbauten
  • Schächte
  • Bodenhülsen
  • Stufen
  • Hinweisschilder
  • Verkehrsspiegel
  • Warenautomaten

Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig. Zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Benutzer der Fläche ist ein privatrechtlicher Gestattungsvertrag oder Nutzungsvertrag abzuschließen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Für die sonstige Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen fallen Nutzungsentgelte in Anlehnung an die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Weimar an

Rechtsgrundlage