Sondernutzung öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen (Dauerhafte Sondernutzung)
Leistungsbeschreibung
Nutzungen von öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen (dauerhafte Benutzung) können z.B. folgende Punkte sein:
- private Leitungsverlegungen (dauerhaft)
- Unterbaurechte
- Verankerungen/ Baugrubenverbauten
- Schächte
- Bodenhülsen
- Stufen
- Hinweisschilder
- Verkehrsspiegel
- Warenautomaten
Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig. Zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Benutzer der Fläche ist ein privatrechtlicher Gestattungsvertrag oder Nutzungsvertrag abzuschließen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Für die sonstige Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen fallen Nutzungsentgelte in Anlehnung an die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Weimar an
Rechtsgrundlage
- Sondernutzungsgebührensatzung
- Thüringer Straßengesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch