Abwasserbeseitigung
Leistungsbeschreibung
Unter Abwasser versteht der Gesetzgeber das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser. Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. In der Stadt Weimar ist dafür der Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar zuständig.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt für ca. 98 % der Haushalte über einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Die restlichen 2 % der Grundstücke haben eine eigene separate Abwasserbehandlungsanlage – siehe auch Kleinkläranlage. Der in diesen Anlagen anfallende "Klärschlamm" unterliegt ebenfalls der Beseitigungspflicht durch den Kommunalservice Weimar. Neben dem Abwasser aus dem Herkunftsbereich der privaten Haushalte gibt es im gewerblichen Bereich Abwasser, welches speziellen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt – siehe auch gewerbliches Abwasser.
An wen muss ich mich wenden?
Kontakt: Kommunalservice Weimar, Industriestraße 14, 99427 Weimar
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar (in der jeweils gültigen Fassung) durch den Kommunalservice der Stadt Weimar erhoben.