Straßenverkehrsbehörde
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis:
Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.
Adressen
Besucheradresse
Stadtverwaltung Weimar
Schwanseestraße 17
99423Weimar
Schwanseestraße 17
99423Weimar
Postfach
Stadtverwaltung Weimar
Postfach 2014
99401Weimar
Postfach 2014
99401Weimar
Kontakt
- Telefon:
- 03643 762-332
- Fax:
- 03643 762-350
- E-Mail:
- E-Mail Straßenverkehrsbehörde
- Fahrradverkehr
- Nahverkehrsplan
- Parkausweis - Bewohnerparkausweis ändern lassen (Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug)
- Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen
- Parkausweis - Bewohnerparkausweis verlängern lassen
- Parkausweis - Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust oder Beschädigung beantragen (Ersatz)
- Parkausweis Ausnahmegenehmigung für Handwerker beantragen
- Parkausweis Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
- Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
- Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte verlängern lassen
- Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheiben - Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder, Ohnarmer und kleinwüchsige Menschen erhalten
- Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten
- Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten
- Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten
- Personenbeförderung - Taxigenehmigung erhalten
- Serviceparkausweis für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (überregional)
- Sondernutzung von Straßen - Parkplatzabsperrung für Umzug beantragen
- Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Maßnahmen (Baustellen) im öffentlichen Raum
- Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen und Baumaßnahmen Anordnung einholen