Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten
Leistungsbeschreibung
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.
Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Verfahrensablauf
- Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort oder per E-Mail
- Unterlegen vorlegen, übersenden oder hochladen
- Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und veranlasst die Kennzeichnung und Erteilung des personenbezogenen Parkplatzes für einen schwerbehinderten Menschen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
EU-Parkausweis
Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erkundigen Sie sich beim örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt. Je nach Kommune kann es unterschiedliche Fristen geben.
Bearbeitungsdauer
Bitte erkundigen Sie sich über die Bearbeitungsdauer und die Herstellung der Kennzeichnung der personenbezogenen Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen bei ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine Angabe
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an das örtliche Bürgeramt oder die örtliche Straßenverkehrsbehörde, welches Antragsverfahren, welche Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
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