Bürgerservice

Sondernutzung von Straßen - Parkplatzabsperrung für Umzug beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können ein Haltverbot für Umzüge beziehungsweise für das Beladen und Entladen beantragen.

Dieses Haltverbot ist zeitlich begrenzt.

Verfahrensablauf

Für die Einrichtung des Haltverbots wird eine Verkehrsrechtliche Anordnung sowie ggf. eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Die Beantragung erfolgt im Regelfall durch das beauftragte Umzugsunternehmen.

Sollte der Umzug ohne Umzugsunternehmen stattfinden, stellt die Privatperson die Anträge.

Wichtig für die Beantragung sind:

der Ort (freizuhaltender Verkehrsraum)

der Zeitraum

die Länge in Metern (die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug)

die Verkehrssicherungsfirma bzw. Person mit Zertifikat gemäß MVAS

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hauptantrag (formlos oder online)

Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional) 

Spezielle Hinweise: Sondernutzung von Straßen - Parkplatzabsperrung für Umzug beantragen ( Weimar )

Eine Beantragung ist über ein digitales Antragsverfahren möglich (siehe Anliegen online starten). Nutzen Sie bitte das entsprechende Verfahren und fügen Sie die notwendigen Dokumente als Foto/ Scan bei.

Spezielle Hinweise: Sondernutzung von Straßen - Parkplatzabsperrung für Umzug beantragen ( Weimar )

Für die VRAO werden Gebühren gemäß GebOSt in Höhe von 31,50 EUR fällig; zuzüglich Kosten einer Verkehrssicherungsfirma für die Dienstleistung der Schilderstellung (dies ist vom Antragsteller selbst zu organisieren und zu beauftragen).

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist 14 Tage Die Verkehrszeichen müssen mindestens 3 Tage vor Wirksamwerden aufgestellt werden, damit sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.

Spezielle Hinweise: Sondernutzung von Straßen - Parkplatzabsperrung für Umzug beantragen ( Weimar )

Bitte beachten Sie die Antragsfrist von 4 Wochen vor dem Umzugstag!

Bearbeitungsdauer

Die Antragstellung sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Wir arbeiten gegenwärtig an einem modernen online-Verfahren für Anträge und Auskünfte, welches wir hier zur Verfügung stellen werden.

Bis dahin wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Was sollte ich noch wissen?

Der Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung ist schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der das Haltverbot eingerichtet werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Ein Service des Landes Thüringen