weimar.deStadtStadtverwaltungAmt für Familie und Soziales
Organisationseinheit
Amt für Familie und Soziales
Leitung Doreen Bauer
Tel.: (03643) 762-960
Fax: (03643) 762-961
Email: familienamt@stadtweimar.de
Übergeordnetes Amt
Zugehörige Ämter
- Beratung und Teilhabe
- Finanzen
- Integrierte Planung
- Regionaler Allgemeiner Sozialer Dienst - Weimar Mitte/Süd
- Regionaler Allgemeiner Sozialer Dienst - Weimar Nord/Schöndorf
- Regionaler Allgemeiner Sozialer Dienst - Weimar West
- Soziale Dienste
- Wirtschaftliche Hilfen
Dienstleistungen
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Amtsvormundschaft
- BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- Beistandschaften
- Betreuungsangelegenheiten
- Beurkundungen
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Ehrenamtscard
- Elterngeld
- Familiengerichtshilfe
- Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfen zur Erziehung
- Jugendarbeit
- Jugendförderung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindererholungsmaßnahmen
- Kinderschutz
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertagespflege
- Kommunale Präventionskette
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Richtlinie zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Sozialhilfe
- Sozialticket
- Thüringer Erziehungsgeld
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Unterhalt
- Unterhaltsvorschuss
- Vaterschaftsfeststellung
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
- Wohngeld
Sprechzeiten
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Dienstag | 09:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 | 13:00 - 15:00 |
Zur Vorsprache und Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin zu den oben angegebenen Sprechzeiten. Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ohne Termin ist leider nicht möglich. |
Hausanschrift
Schwanseestraße 17 (Haus II)
99423 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Schwanseestraße 17 (Haus II)
99423 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Tel.: 03643 762-960
Fax: 03643 762-961
Email: familienamt@stadtweimar.de
Hinweise
Fax: 03643 762-961
Email: familienamt@stadtweimar.de
Hinweise
- Nach § 70 Abs. 1 SGB VIII werden die Aufgaben eines Jugendamtes gemeinsam durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
- Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Amt für Familie und Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.