Bürgerservice

Menschenrechtspreis

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weimar beehrt sich, eingedenk ihrer besonderen geschichtlichen Verantwortung und als Zeichen für all die namenlosen Opfer von Diktaturen und anderen Willkürherrschaften in der Welt, einen Menschenrechtspreis zu verleihen.  

Der Menschenrechtspreis wird an Gruppen oder Einzelpersonen vergeben, die sich einsetzen für

  • die Freiheit und Gleichheit aller Menschen                     
  • die Verhütung und Ächtung von Völkermorden               
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung des Einzelnen und auf freie Information  
  • die Beteiligung von Menschen an öffentlichen Angelegenheiten ihres Staates  
  • die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Durchführung von      freien, geheimen und periodisch wiederkehrenden Wahlen   
  • die Achtung und Bewahrung von politischen, ethnischen, kulturellen und   religiösen Rechten von Minoritäten   
  • politisch und geschlechtsspezifisch, religiös und rassisch Verfolgte und die Schaffung von Lebensperspektiven im Heimat- oder Aufnahmeland
  • die Abschaffung der Todesstrafe                   
  • die Rechte von Kriegsopfern und anderen Opfern von Gewalt                   
  • die Minimierung von Waffen- und Rüstungsexporten in Krisengebiete und an nicht demokratisch legitimierte Regierungen   
  • die Umsetzung von zukunftsweisenden politischen und ethischen Grundsätzen.

Jede/r Bürger/-in hat das Recht, eine Einzelperson oder Gruppe als Preisträger/-in vorzuschlagen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Kandidatenvorschläge sind mit detaillierten Angaben im verschlossenen Umschlag sowie der Aufschrift "Menschenrechtspreis" an folgende Adresse zu richten:

Stadt Weimar
Ausländerbeauftragte
Frau Ulrike Schwabe
Herderplatz 14
99423 Weimar

Termine:

Ab 30. Januar: Auslobung
30. April: Ende der Vorschlagsfrist
10. Dezember: Öffentliche Preisverleihung

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Rechtsgrundlage

Satzung über die Vergabe des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar vom 31.08.1995