Bürgerservice

Häusliches Abwasser

Leistungsbeschreibung

Unter häuslichem Abwasser versteht man das durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften im Haushalt veränderte Wasser (Schmutzwasser). Dazu gehört das Wasser aus dem Bad, dem WC, der Küche und der Waschmaschine. Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. In der Stadt Weimar ist dafür der Abwasserbetrieb Weimar zuständig. Die Abwasserbeseitigung erfolgt für ca.  99 % der Haushalte über einen Anschluß an die öffentliche Kanalisation. Die restlichen 1 % der Haushalte haben eine eigene dezentrale Abwasserentsorgungsanlage (Kleinkläranlage).

Für die Einleitung in den öffentlichen Kanal wenden Sie sich bitte an den Kommunalservice der Stadt Weimar, Industriestraße 14, 99427 Weimar. 

Kontakt: Tel.  03643 4341 545

Soll die Abwasserentsorgung über eine Kleinkläranlage erfolgen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis von der Unteren Wasserbehörde (siehe Kleinkläranlage).

Welche Gebühren fallen an?

Der Kommunalservice Weimar erhebt für die Einleitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal Gebühren entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar.

Die Erlaubnis für Kleinkläranlagen ist kostenpflichtig.