Bürgerservice

Sondernutzung von Straßen- Grundstückszufahrten/-zugänge, Veränderungen des Gehweges

Leistungsbeschreibung

Die Herstellung oder Änderung von Grundstückszufahrten/-zugängen oder Bordabsenkungen sowie Veränderungen des Gehweges auf privates Verlangen usw. bedingen einen Eingriff in den Straßenkörper. Dafür ist eine Zustimmung (Bauerlaubnis) des Straßenbaulastträgers notwendig, bei der die Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung gegeben werden. Die Leistungen haben im Auftrag und zu Lasten des Antragstellers (Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigten) zu erfolgen. 

Die Bauerlaubnis hat in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren. 

Nach Genehmigung und vor Ausführungsbeginn ist ein Antrag auf Sondernutzung (baulicher Art) sowie ein Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen. In einem Plan ist die erforderliche Veränderung im öffentlichen Bereich darzustellen und zu vermaßen. Ebenfalls ist die gewünschte Oberflächenbefestigung zu benennen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar.

Rechtsgrundlage

Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar

Thüringer Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostO)

Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Gebührenverzeichnis (ThürVwKostG)

Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)