Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
NKWD-Sterbefälle ( Weimar )
NKWD-Sterbefälle
Nachbeurkundung der Sterbefälle von Personen, die im Sowjetischen Internierungslager in Weimar-Buchenwald in der Zeit von 1945 bis 1952 verstorben sind. Die Nachbeurkundung erfolgt von Amts wegen nach einer Benachrichtigung des Standesamtes durch den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes oder auf Antrag von Hinterbliebenen. Im Internierungslager Weimar-Buchenwald sind ca. 6500 Menschen verstorben. Bis zum 31.12.2010 hat das Standesamt Weimar 1634 Sterbefälle nachbeurkundet.
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich gegebenenfalls elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
NKWD-Sterbefälle ( Weimar )
-
gebührenfrei
Kassenzeichen:
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
NKWD-Sterbefälle ( Weimar )
§§ 30,31 ff PStG
Rechtsbehelf
Möchten Sie gegen eine ablehnende Entscheidung des Standesamts vorgehen, besteht die Möglichkeit eines Antrags beim Amtsgericht zur Anweisung des Standesamts.
Ein Service des Landes Thüringen