Infektionsschutz und Hygiene

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 IfSG Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschaftsverpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten, müssen Sie an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Diese kann bequem Online oder vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Alles weitere Erfahren sie unter Online-Belehrung Gesundheitsausweis

Wir überwachen die Hygiene in vielen Einrichtungen: u.a.

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen des Rettungsdienstes
  • ambulante Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Praxen, insbesondere Dialysepraxen und Praxen für ambulante Operationen
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Kinder- und Jugendheime
  • Spielplätze
  • Pflegeheime und Einrichtungen für alte Menschen
  • Einrichtungen und Heime für Menschen mit Behinderung
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Schönheitseinrichtungen
  • Schwimmbäder
  • Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens

Das Gesundheitsamt überwacht alle Trinkwasser-Versorgungsanlagen und die Qualität des daraus abgegebenen Trinkwassers. Hierzu werden regelmäßig Ortsbesichtigungen durchgeführt sowie bakteriologische und chemische Wasseruntersuchungen vorgenommen bzw. veranlasst.

Weitere Informationen

Das Gesundheitsamt verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an, die der Unterbrechung von Infektionsketten dienen.

Infektionskrankheiten

 

Das MRE-Netzwerk Weimarer Land/Weimar ist ein Zusammenschluss von Vertretern der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie des Gesundheitsamtes und des Pflegenetzwerkes Weimarer Land/Stadt Weimar. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Versorgung von Patienten mit Nachweis von multiresistenten Erregern nicht nur die Krankenhäuser, sondern alle Einrichtungen des Gesundheitswesens betrifft und fordert.

MRE-Netzwerk Weimarer Land