Bevölkerungsschutz (Katastrophenschutz)

Die Bevölkerung bei großen Schadensereignissen und allen denkbaren (Natur-)Katastrophen zu retten, zu schützen oder zu unterstützen ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.  

Der Bevölkerungsschutz umfasst als Begrifflichkeit die Gesamtheit aus dem Katastrophenschutz, als auch aus dem Zivilschutz. Letzteres gilt nur im Verteidigungsfall und unterliegt nach dem Grundgesetz in der Zuständigkeit dem Bund. Der Katastrophenschutz in „Friedenszeiten“ ist hingegen nach dem Grundgesetz in der Gesetzgebungskompetenz und Zuständigkeit der Bundesländer.

In Thüringen nimmt die Stadt Weimar als kreisfreie Stadt damit auch die übertragenen Aufgaben einer unteren Katastrophenschutzbehörde wahr. Sie plant und koordiniert Katastrophenschutzeinheiten, welche natürlich auch überörtlich eingesetzt werden können. Da aufgrund des Schadensausmaßes eine Vielzahl an Organisationen zusammenarbeiten, liegt die Leitung aller Beteiligten bei der unteren Katastrophenschutzbehörde.

Darüber hinaus werden vorbereitenden Maßnahmen getroffen, um Katastrophenlagen (außergewöhnlich großen Schadensereignissen) begegnen zu können.

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