Familienleistungen

Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Weitere Informationen Elterngeld beantragen (weimar.de)

Jedes Kind hat von Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlichen Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Weiterzahlung darüber hinaus möglich. Die Familienkasse informiert ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen.

ZU BEACHTEN

Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.


Informationen

Familienkasse Erfurt
Leipziger Straße 56b
99085 Erfurt
Tel: 08004555530 (Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 08004555533 (Fragen zu Auszahlungsterminen) 

www.familienkasse.de

Die "Thüringer Stiftung Hand in Hand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not" unterstützt bei konkretem Hilfebedarf in einer schwierigen Lebenssituation bzw. Notlage.

Die Gewährung finanzieller Unterstützung wird entsprechend des individuellen Hilfebedarfs geregelt und ist immer in ein umfassendes Beratungsangebot eingebettet.

Die Stiftung erstellt und verteilt Informationsmaterial, nimmt an Fachtagen und Infoveranstaltungen teil und ist in Kooperationen und Arbeitskreisen vertreten.

ANGEBOT

  • finanzielle Unterstützung von Schwangeren und Familien in Form von Zuschüssen und zinslosen Darlehen
  • Erstausstattung zur Geburt

ZU BEACHTEN

Die Beantragung der Stiftungshilfen muss immer in einer Beratungsstelle erfolgen. Die Kontaktdaten der antragannehmenden Stellen sind auf der Internetseite der Stiftung einzusehen.

Voraussetzung ist eine Schwangerschaft ab der 12. SSW (Stiftungszweck Schwangerenhilfe) oder mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind (Stiftungszweck Familienhilfe).


Informationen

Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

Weitere Informationen unter Unterhaltszahlung (weimar.de)

Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

Weitere Informationen unter Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen (weimar.de)

Bildung und Teilhabe

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. 

Weitere Informationen unter Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen (weimar.de)

Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Eine Ermäßigung oder ein Erlass der Hortgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen unter Hortbetreuung (weimar.de)

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Weitere Informationen unter Kindertageseinrichtungen: Ermäßigung und Befreiung bei Elternbeiträgen (weimar.de)

Unterstützung Lebensunterhalt

Das Jobcenter Weimar bietet Beratung und finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII, Unterstützung und Hilfe zur Integration in Beschäftigung.

Neben der individuellen Beratung und Informationsveranstaltungen finden Sie Ansprechpartner vor Ort, unter anderem im Mehrgenerationenhaus und über Netzwerkpartner.

ANGEBOT

  • Beratung und Leistungen zur Integration in Ausbildung und/oder Beschäftigung
  • Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, insbesondere laufende Leistungen, Erstausstattung der Wohnung oder Ausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • spezielle Betreuung, Beratung und Förderung von Alleinerziehenden und Berufsrückkehrern
  • Koordination von Hilfen in Kooperation mit Netzwerkpartnern unter anderem bei Schulden, Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchtproblematiken
  • über die Stadt Weimar Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

ZU BEACHTEN

Arbeitslosengeld II können erwerbsfähige Personen und deren im Haushalt lebende Angehörige erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Nicht erwerbsfähige Angehörige erhalten gegebenenfalls Sozialgeld.


Informationen

Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und:

  • weder Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie:

  • zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und
  • ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.

Weitere Informationen unter Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen (weimar.de)

Die "Thüringer Stiftung Hand in Hand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not" unterstützt bei konkretem Hilfebedarf in einer schwierigen Lebenssituation bzw. Notlage.

Die Gewährung finanzieller Unterstützung wird entsprechend des individuellen Hilfebedarfs geregelt und ist immer in ein umfassendes Beratungsangebot eingebettet.

Die Stiftung erstellt und verteilt Informationsmaterial, nimmt an Fachtagen und Infoveranstaltungen teil und ist in Kooperationen und Arbeitskreisen vertreten.

ANGEBOT

  • finanzielle Unterstützung von Schwangeren und Familien in Form von Zuschüssen und zinslosen Darlehen
  • Erstausstattung zur Geburt

ZU BEACHTEN

Die Beantragung der Stiftungshilfen muss immer in einer Beratungsstelle erfolgen. Die Kontaktdaten der antragannehmenden Stellen sind auf der Internetseite der Stiftung einzusehen.

Voraussetzung ist eine Schwangerschaft ab der 12. SSW (Stiftungszweck Schwangerenhilfe) oder mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind (Stiftungszweck Familienhilfe).


Informationen

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist.

Weitere Informationen unter Wohngeld Erstantrag (weimar.de)

Sachleistungen und Sozialkaufhäuser

Über verschiedene Einrichtungen und Träger können sich Menschen in Weimar mit notwendiger Kleidung und Gegenständen des täglichen Bedarfs kostenlos oder kostengünstig versorgen.

KLAMOTTENSTÜBCHEN IM FAMILIENZENTRUM

Abraham-Lincoln-Straße 37
99423 Weimar

Telefon: 0 36 43 / 80 01 73

Wir nehmen an und geben zum Schnäppchen­preis ab: gut erhaltene, saubere Kinder­sachen, Kinder­schuhe, Erwachsenen­kleidung und Bett­wäsche. Wegen begrenzter Lager­kapazitäten können wir leider nicht immer jede Spende entgegen­nehmen.

KLEIDERKAMMER KALEB E.V.

Erfurtstr. 21
99423 Weimar

Telefon: 0176 52717024
E-Mail:

CARITAS-TAUSCHBÖRSE FÜR KINDERSACHEN

Carl-Gärtig-Straße 25
99427 Weimar-Schöndorf

Telefon: 0 36 43 / 20 21 49

Hier können Kinderbekleidung, Schuhe, Spielzeug, Bücher, Kinderautositze sowie kleineres Zubehör abgegeben, eingetauscht oder gegen eine kleine Spende mitgenommen werden.

KLEIDERKAMMER DER CARITAS

Thomas-Müntzer-Straße 18
99423 Weimar

Telefon: 0 36 43 / 20 21 49

Hier gibt es vorzugsweise Bekleidung für Erwachsene, aber auch Schuhe, Taschen, kleine Haushaltsgegenstände, Handtücher, gegebenenfalls Kindersachen und anderes, die gegen eine kleine Spende abgegeben werden.

Die Einrichtung bietet auf zwei Ebenen Unterstützung. Einerseits verkaufen sie Dinge des täglichen Bedarfs und Sachgüter wie Möbel und Haushaltsgeräte zu günstigen Preisen, zum Beispiel an BürgerInnen mit geringem Einkommen oder bei der Einrichtung einer neuen Wohnung.

Andererseits bieten sie Tätigkeitsfelder zur beruflichen Orientierung für Arbeitsuchende. Bei Bedarf stellen sie Kostenvoranschläge für Erstausstattungen für das Jobcenter auf oder schreiben bei Kostenübernahme entsprechende Rechnungen. Sie vermitteln angeleitete Beschäftigungen und Tätigkeiten zur beruflichen (Re-)Integration.

ANGEBOT

  • Sozialkaufhaus (Möbel, Haushaltsgegenstände und vieles mehr)
  • Kleiderkammer (Kleidung und Textilien aller Art)
  • Spielzeuggarage
  • Fahrradwerkstatt und Abgabe gebrauchter Fahrräder
  • Holzwerkstatt (Reparaturen jeglicher Holzprodukte)
  • Tätigkeiten zur beruflichen Orientierung in den genannten Bereichen

ZU BEACHTEN Für die einzelnen Angebote gelten bestimmte Öffnungszeiten.


Informationen:

Diakonie Landgut Holzdorf gGmbH Georg-Haar-Straße 14/18 99427 Weimar Telefon: 0 36 43 / 85 01 71


 

Die Tafel versorgt Menschen und Familien mit geringem Einkommen zusätzlich mit Lebensmitteln und lebensnotwendigen Dingen.

Mit dem WeimarPass wird seit 2005 Nutzern der Weimarer Tafel der kostengünstige Zugang zu Kultur- oder Sporteinrichtungen in Weimar ermöglicht. Für einen Euro können Menschen mit geringem Einkommen beispielsweise Tickets für das Kunstfest erwerben und das ganze Jahr über an Lesungen oder Konzerten teilnehmen.

ZU BEACHTEN

Das Angebot kann von denen genutzt werden, die über einen TafelPass/WeimarPass verfügen. Dieser kann in unserer Einrichtung beantragt werden; mitzubringen sind neben dem Personalausweis der Nachweis einer sozialen Leistung, zum Beispiel über ALG II, Wohngeld oder Bafög.


Informationen