Anliegen A-Z
Von der Abfallberatung bis zur Zweitwohnungssteuer: In der nachfolgenden Liste finden Sie für jedes Anliegen die dafür zuständige Stelle.
-
Grünanlagen
Die öffentlichen Grünanlagen nehmen im gesellschaftlichen Leben einen hohen Stellenwert ein und bieten Erholungs-, Bewegungs-, Spiel- und auch Kommunikationsräume, die allen offen stehen und ...
» mehr lesen -
Sondernutzung Grünanlagen
Allgemein ist die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen zur Erholung, zum Aufenthalt und zum Spielen im Rahmen der Bestimmungen der Grünanlagensatzung der Stadt Weimar zulässig. Für die ...
» mehr lesen -
Wahlwerbung / Großflächen-Plakate auf öffentlichen Grünflächen
Entsprechend der Grünanlagensatzung ist Werbung auf öffentlichen Grünflächen der Stadt Weimar grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt allerdings vor dem Hintergrund der ...
» mehr lesen