Bürgerservice

Sondernutzung Grünanlagen

Leistungsbeschreibung

Allgemein ist die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen zur Erholung, zum Aufenthalt und zum Spielen im Rahmen der Bestimmungen der Grünanlagensatzung der Stadt Weimar zulässig. 

Für die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Erlaubnis des Grünflächen- und Friedhofsamtes erforderlich. Zu diesen Sondernutzungen zählen beispielsweise Veranstaltungen oder Baumaßnahmen, die ganz oder teilweise auf städtischen Grünanlagen oder Radwanderwegen geplant sind.

Anträge für eine Sondernutzung sind rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Aufnahme der geplanten Nutzung, beim Grünflächen- und Friedhofsamt einzureichen.

Die städtischen Grünflächen und Radwanderwege unterliegen bereits im Alltag einer hohen Beanspruchung. Daher sind jegliche Eingriffe, die über den Gemeingebrauch hinausgehen - wie etwa Aufgrabungen oder jegliche Art von Veranstaltungen - nur nach Genehmigung durch das Grünflächen- und Friedhofsamt zulässig. Um bleibende Schäden an den Anlagen zu vermeiden und Eingriffe zu minimieren, werden im Rahmen des ergebnisoffenen Genehmigungsverfahrens Auflagen zum Schutz der Flächen, zur Minimierung des Eingriffs sowie zur Wiederherstellung der Flächen erteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Antrag sind folgende Angaben bzw. Unterlagen einzureichen:

  • Name, Vorname und Anschrift der den Antrag stellenden juristischen Person oder Firma
  • Angaben über Art und Ort, Größe und Umfang sowie voraussichtliche Dauer der Sondernutzung
  • Lageplan/Lageskizze mit Maßangaben und maßgeblichen Informationen zur Sondernutzung sowie Darstellung des Baumbestandes

Welche Gebühren fallen an?

Wird eine Erlaubnis für eine Sondernutzung erteilt, so werden Nutzungsgebühren entsprechend der Grünanlagengebührensatzung erhoben, die sich nach Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung entsprechend dem Gebührenverzeichnis bemessen. Die Gebühr richtet sich nach Gebührenkategorien: Für die Grünanlagen der Kategorie A werden 100% der Gebührenhöhe und für die Kategorie B 80% der Gebührenhöhe erhoben.

Zudem werden für die Bearbeitung des Antrags Gebühren auf Grundlage der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar erhoben.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis: Die 3 großen klassischen Grünanlagen

  • Park an der Ilm
  • Schlosspark Tiefurt und
  • Schlosspark Belvedere

unterstehen nicht der Stadtverwaltung. Für deren Sondernutzung sind die Anfragen an die Klassik Stiftung Weimar zu richten.

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