Staatsangehörigkeitsbehörde
Information
Informationen der Staatsangehörigkeitsbehörde:
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde beschlossen und tritt am 27.06.2024 in Kraft.
Dieses sieht unter anderem eine verkürzte Aufenthaltszeit von 5 Jahren vor sowie, dass bei Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden kann (sogenannte Mehrstaatigkeit). Wir bitten um Verständnis, dass weitere Auskünfte zum Inhalt und zur Umsetzung des neuen Gesetzes aktuell noch nicht gegeben werden können.
Bearbeitungsdauer:
In der Staatsangehörigkeitsbehörde sind in der Vergangenheit erhebliche Rückstände bei der Antragsbearbeitung angefallen. Die stetig steigende Antragszahl führt zu weiteren Verzögerungen. Wir bitten von generellen Sachstandsanfragen zu einzelnen Anliegen abzusehen, diese binden sehr viele Kapazitäten und können zu Verzögerungen im Arbeitsablauf führen. Die Mitarbeitenden der Staatsangehörigkeitsbehörde sind bemüht, sich jedem Fall mit der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.
Der Ablauf des gültigen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises für Ausländer/ Flüchtlinge oder Nationalpasses begründet keine Eilbedürftigkeit und führt nicht zu einer schnelleren Antragsbearbeitung. Auch der nachvollziehbare Wunsch, in andere Länder verreisen zu wollen, führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung.
Wir bedauern sehr, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bis zur Prüfung von Einbürgerungsanträgen sehr lang sind. Die Rückstände werden weiterhin abgearbeitet.
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
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Unser Willkommensportal ist Ihre zentrale Anlaufstelle für wichtige Informationen und Unterstützung, maßgeschneidert für ausländische Bürger und Bürgerinnen in unserer Stadt. Es bietet Orientierungshilfen und Beratung, um Sie im Alltag zu unterstützen und Ihnen ein integratives Gemeinschaftsleben zu ermöglichen.
Öffnungszeiten
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bietet aus arbeitsorganisatorischen Gründen keine freien Sprechzeiten an und ist telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar unter 03643/762 522. Über das Servicetelefon können grundsätzlich nur allgemeine Auskünfte gegeben werden. Weitere Auskünfte zu den Bearbeitungszeiten sind nicht möglich.
Termine werden von unseren Mitarbeitenden einzelfallbezogen vergeben.
Sie erreichen uns außerdem per E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de
Adressen
Amt für Migration
Schwanseestraße 17
99423Weimar
Kontakt
- Telefon:
- 03643 762 522
- E-Mail:
- Jetzt senden
- Web:
- migration.weimar.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Einbürgerung
- Ermessenseinbürgerung beantragen
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen
- Negativbescheinigung
- Staatsangehörigkeit - Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit