Bürgerservice

Staatsangehörigkeitsbehörde

Information

Informationen der Staatsangehörigkeitsbehörde:

In der Staatsangehörigkeitsbehörde sind in der Vergangenheit erhebliche Rückstände bei der Antragsbearbeitung angefallen. Die stetig steigende Antragszahl führt zu weiteren Verzögerungen. Wir bitten von generellen Sachstandsanfragen zu einzelnen Anliegen abzusehen, diese binden sehr viele Kapazitäten und können zu Verzögerungen im Arbeitsablauf führen. Die Mitarbeitenden der Staatsangehörigkeitsbehörde sind bemüht, sich jedem Fall mit der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.

Aktueller Hinweis:

Die Bundesregierung hat im Mai 2023 einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem eine verkürzte Aufenthaltszeit von 5 Jahren vor sowie, dass bei Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden kann (sogenannte Mehrstaatigkeit). In dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren sind aber auch noch Änderungen möglich. Nach derzeitigem Sachstand rechnet das Bundesinnenministerium mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zu Beginn des zweiten Quartals 2024.

Für Sie als Antragssteller/in bedeutet das, dass für bestimmte Staatsangehörigkeiten bisher die Verpflichtung besteht, mit Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit die bestehende Staatsangehörigkeit aufzugeben. Diese Verpflichtung könnte sich mit der neuen Gesetzeslage ändern und Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren haben. Bei einer Entscheidung über einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt stets die Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (nicht die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung).

Bearbeitungsdauer:

Wir bedauern sehr, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bis zur Prüfung von Einbürgerungsanträgen sehr lang sind. Die Rückstände werden weiterhin abgearbeitet. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, erhalten Sie von uns eine Information per E-Mail.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten:

Die Staatsangehörigkeitsbehörde bietet aus arbeitsorganisatorischen Gründen keine freien Sprechzeiten an und ist telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar unter 03643/762 522.

Termine werden von unseren Mitarbeitenden einzelfallbezogen vergeben.

Sie erreichen uns außerdem per E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de

Bitte verwenden Sie nur diese (und keine personenbezogene) E-Mail-Adresse, da somit sichergestellt werden kann, dass Ihre E-Mail auch bei Abwesenheit des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin gelesen und bearbeitet wird.

Adressen
Anschrift
Stadtverwaltung Weimar
Amt für Migration
Schwanseestraße 17
99423Weimar
Kontakt
Telefon:
03643 762 522
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Goetheplatz/Stadtzentrum Goetheplatz/Stadtzentrum
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja