Bewerbungsschluss für die Weimarer Weihnacht endet am 30.04.2024
- Bewerbungen
(1)Bewerbungen für einen Standplatz sind unter: https://stadt.weimar.de/de/leistung/leistung/1127/standplatzgenehmigung.html
grundsätzlich bis 30. April des jeweiligen Jahres zulässig.
In Ausnahmefällen können auch später eingehende Bewerbungen berücksichtigt werden.
(2) Folgende Angaben sind mit der Bewerbung einzureichen:
- Geschäfts- und Inhaberbezeichnung sowie vollständige Anschrift und Kontaktdaten des
Bewerbers
- detailliertes Verkaufssortiment
- beanspruchte Fläche (Standgröße zuzüglich weiterer Betriebseinrichtungen und
Anbauten, Vordächer, sonstige Nutzflächen)
- Nutzung einer eigenen Hütte oder Anmietung einer städt. Miethütte (begrenzte Anzahl)
- Strombedarf (Anschlusswert in kW sowie Anschlussart/Stecker)
- Wasserbedarf (Schlauchanschluss oder Kanisterabnahme)
- aussagefähige Fotos vom Verkaufsstand und der Warenpräsentation
- Kopie Schaustellehaftpflichtversicherung (nur Schausteller mit Fahrgeschäften)
- sonstige Angaben, die für die Bearbeitung der Anträge wichtig erscheinen
(3) Die Unterlagen können im Onlineverfahren abgegeben werden oder schriftlich an: Stadtverwaltung Weimar, Amt für Wirtschaft und Märkte (Bereich Märkte), Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, oder elektronisch an: maerkte@stadtweimar.de.
- Zulassung der Verkaufseinrichtungen
(1) Zur Teilnahme an der Weimarer Weihnacht sind grundsätzlich nur Holzhütten als
Verkaufseinrichtungen zulässig. In Einzelfällen können Stände zugelassen werden, die den
geforderten Holzcharakter mit anderen Werkstoffen eindeutig umsetzen.
(2) Die Verkaufshütten (Warenverkauf) sollen grundsätzlich eine Frontlänge von mindestens 3 Metern und höchstens 6 Metern haben. Ausnahmen können von der Stadt Weimar im Einzelfall zugelassen werden.
(3) Verkaufswagen und –anhänger sind nicht als Verkaufseinrichtung zugelassen.
(4) Fahrgeschäfte werden zur Weimarer Weihnacht nur in begrenzter Anzahl zugelassen. Sie
sollen weihnachtlich gestaltet sein und vor allem dem Erhalt der Kinder- und
Familienfreundlichkeit der Weimarer Weihnacht dienen.
(5) Die Stadt Weimar begrüßt jede Initiative, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben fördert. Daher werden Stände, die einen barrierefreien Zugang und den uneingeschränkten Besuch des Marktes von Menschen mit Behinderungen ermöglichen, bevorzugt berücksichtigt. Die Stände sollen die Wegführung auf dem Markt und zu den umliegenden Einrichtungen/Häusern nicht beeinträchtigen.
- Dekoration, Ausstattung und Gestaltung der Verkaufseinrichtungen
(1) Die Dekoration der Stände und Fahrgeschäfte hat im Allgemeinen durchgängig wirkungsvoll weihnachtlich zu erfolgen.
(2) Am Dachgiebel der Stände ist durchgängig Schnittgrün (Girlanden, Fichtenreisig o. ä.)
anzubringen. Darüber hinaus sollen die Stände zusätzlich durch Schnittgrün, Girlanden oder
sonstige weihnachtliche Dekoration geschmückt werden. Dafür ist grundsätzlich natürliches
Material zu verwenden. Künstliche Begrünung wird nur in Ausnahmefällen zugelassen.
(3) Die Dachplanen an den jeweiligen Hütten sind grundsätzlich nur in den Farben Rot, Grün,
Schwarz und Weiß zulässig.
(4) Im Frontgiebel der Stände ist sichtbar ein Holzschild mit dem entsprechenden
Verkaufsangebot (Oberbegriff/Warengruppe) anzubringen.
(5) Händlereigene Hütten müssen mit einem eigenen Elektroanschluss und einem
handelsüblichen elektronischen Energiezähler ausgestattet und angeschlossen sein. Die
korrekte Funktionsweise ist dem Veranstalter jährlich durch entsprechende Unterlagen (aktuelle Prüfnachweise) vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Zudem sind händlereigene
Elektroanschlussleitungen erkennbar und wasserfest mit dem jeweiligen Namen oder der
Standplatznummer des Standplatzinhabers zu kennzeichnen. Dabei sind nur zugelassene
Anschlussleitungen für fliegende Bauten gemäß entsprechender DIN-Vorschriften zu
verwenden.
(6) Versorgungsstände (Getränkeausschank, Imbissversorgung, Süßwarenstände) haben
Abfallbehälter mit Holzverkleidung in geeigneter Größe (Mindestvolumen 80 Liter) aufzustellen:
- bis 20m² Standgröße = zwei Abfallbehälter,
- bis 40m² Standgröße = drei Abfallbehälter,
- ab 41m² Standgröße = vier Abfallbehälter.
Eine andere Aufteilung bezüglich Anzahl und Größe der Abfalleimer ist zulässig, wenn das
erforderliche Gesamtvolumen erhalten bleibt. Abfälle in unmittelbarer Standplatznähe sind vom Standplatzinhaber eigenständig zu entsorgen.
(7) Der Ausschank von Getränken hat in Mehrwegbechern zu erfolgen. Einwegbecher oder
Einweggeschirr sind als Ausnahme aufgrund besonderer Hygienevorgaben zulässig, diese
sollten möglichst aus biologisch abbaubaren Materialien sein.
(8) Das Verkaufspersonal der Versorgungsstände soll nach Möglichkeit grundsätzlich optisch
erkennbare einheitliche Oberbekleidung tragen.
(9) Jeder Marktteilnehmer (Vertragspartner bzw. Standplatzinhaber) ist für seinen Stand
persönlich verantwortlich.
- Beleuchtung der Verkaufseinrichtungen
(1) An jedem Stand sind Lichterketten mindestens am Dachgiebel durchgängig anzubringen.
Zusätzliche Beleuchtungselemente im Verkaufsbereich oder an sonstigen Stellen des
Verkaufsstandes sollen der Gesamtgestaltung angepasst werden.
(2) Die Lichterketten müssen mit gelben bzw. warmweißen Glühbirnen betrieben werden. LEDs oder Energiesparlampen in Glühbirnenoptik sind ebenfalls erlaubt. Nicht zulässig sind bunte Glühbirnen, Kappenbirnen, Lichterschläuche und farbige Strahler oder sonstige LEDs.
(3) Weitere individuelle Beleuchtungselemente können im Einzelfall zugelassen werden, sofern Sie das Gesamterscheinungsbild nicht beeinträchtigen.
- Standplatzvergabe und Markthoheit
(1) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes.
(2) Das Standplatzrecht hat ausschließlich die Stadt Weimar. Diese entscheidet abschließend
über Zulassung oder Ablehnung eines Standplatzantrages, den Standplatz und die jeweilige
Standgröße sowie das zugelassene Verkaufssortiment. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamterscheinungsbildes und der Angebotsvielfalt sowie anhand weiterer Auswahlkriterien.
(3) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl der Dekoration als auch der
Gestaltung der Verkaufseinrichtungen durch die Marktteilnehmer im Hinblick auf das
Gesamtbild des Marktes eine herausragende Bedeutung einzuräumen ist. Die Stände sind
durch die Standplatzinhaber wirkungsvoll weihnachtlich in einer den vorstehenden Regelungen entsprechenden Weise zu dekorieren.
(4) Zu Beginn der Weimarer Weihnacht erfolgt eine Abnahme der Weihnachtsmarktstände.
Sollte die Dekoration und Gestaltung eines Standes durch den Händler den genannten
Ansprüchen nicht gerecht werden, wird der Veranstalter entsprechend darauf hinweisen und
kann darüber hinaus jederzeit Nachbesserungen verlangen. Der Veranstalter ist nach nicht
erfolgter Verbesserung berechtigt, durch Dritte Nachbesserungen auf Kosten des Händlers in
Auftrag zu geben.
(5) Im Sinne einer ausgewogenen Marktgestaltung (Angebotsvielfalt) behält sich der
Veranstalter vor, dass in den Bewerbungen beantragte Verkaufssortiment zu ändern bzw.
einzuschränken. Das Verkaufssortiment sollte grundsätzlich dem Charakter eines
Weihnachtsmarktes entsprechen.
(6) Den Anweisungen des veranstaltenden Personals (Marktleitung) ist stets Folge zu leisten.
Sollten diese wiederholt nicht oder nur zum Teil beachtet werden, können die betroffenen
Marktteilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren oder Entgelten.
- Teilnahmevertrag
Die verbindliche Teilnahme an der Weimarer Weihnacht wird durch einen Vertrag geregelt. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
- Ausnahmeklausel
In hinreichend begründeten Einzelfällen können seitens des Veranstalters Ausnahmen von den genannten Regelungen getroffen werden.
Stand März 2025
Stadtverwaltung Weimar
Amt für Wirtschaft und Märkte
Im Rahmen der diesjährigen „Weimarer Weihnacht“ wird auf dem Marktplatz wieder eine Vereinshütte aufgestellt.
Vereine aus Weimar erhalten damit die Gelegenheit, sich öffentlichkeitswirksam zu präsentieren und Weihnachtsgebäck, weihnachtliche Geschenkartikel oder Ähnliches zu verkaufen, um ihre Vereinskassen aufzufüllen.
Die Nutzung der Vereinshütte wird für den Zeitraum am Marktplatz vom 25. November 2025 – 04. Januar 2026 angeboten (mit Ausnahme der Schließtage 24. und 25. Dezember 2025 sowie dem 1. Januar 2026). Als tägliche Pflichtöffnungszeit ist der Zeitraum von 11 – 19 Uhr abzudecken, ab dem 30. Dezember verkürzt sich die Pflichtöffnung um eine Stunde von 11 – 18 Uhr.
Eine Standgebühr wird nicht erhoben, es fällt lediglich eine Tagespauschale für Nebenkosten (Strom) in Höhe von 7,90 €/Tag an und bei Bedarf eines Parkplatzes eine Parkgebühr in Höhe von 3,50 €/Tag.
Wir freuen uns, dass sich bereits einige Vereine beworben haben. Bewerbungen können noch – unter Vorbehalt freier Termine – bis zum30. August 2025 mit Angabe von Wunsch- & Ersatzterminen und des Waren- bzw. Verkaufsangebots per E-Mail an maerkte@stadtweimar.de gesendet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl der Interessenten voraussichtlich nicht alle Bewerbungen (auch fristgerecht eingehende) mit ihren Wunschterminen berücksichtigt werden können. Nach der o. g. Frist eingehende Bewerbungen können gegebenenfalls nur in Ausnahmefällen bzw. als Ersatzbewerber berücksichtigt werden.
Amt für Wirtschaft und Märkte
Weimar, 3.3.2025
Die Stadt Weimar bietet Händlern die Möglichkeit, eine städtische Miethütte (4x2m) auf dem Weihnachtsmarktgelände zu betreiben. Der Mietpreis beträgt 39,00 € pro Tag zuzüglich einer Strompauschale von 7,90 € pro Tag und bei Bedarf eines Parkplatzes eine Parkgebühr in Höhe von 3,50 €/Tag. Verkauft werden können kunsthandwerkliche und weihnachtliche Produkte, verpackte Lebensmittel, Textilien, Spielzeuge und Geschenkartikel. Der Verkauf von verzehrfertigen Lebensmitteln ist nicht gestattet.
Bewerbungen können bis zum 30.04.2025 an maerkte@stadtweimar.de oder über das allgemeingültige Bewerbungsverfahren eingereicht werden: https://stadt.weimar.de/de/leistung/leistung/1127/wohnort/19154/zustaendigestellen/313/standplatzgenehmigung.html
Bitte geben Sie Ihren Wunschzeitraum und eine Übersicht über Ihr Sortiment an, gern auch mit Bild.
Da bereits jetzt schon Termine reserviert sind, empfehlen wir Ihnen sich bei Interesse zeitnah mit dem Amt für Wirtschaft und Märkte in Verbindung zu setzen.
Die Auswahl der Bewerber und Vergabe der Standplätze erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist, spätestens jedoch bis zum 31.05.2025. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter:
Stadtverwaltung Weimar
Amt für Wirtschaft und Märkte
Markt 1 (Rathaus)
99423 Weimar
Tel: 03643 762 485
E-Mail: maerkte@stadtweimar.de
Die Stadt Weimar sucht im Rahmen der Durchführung der „Weimarer Weihnacht“ (Beginn 25.11.2025) einen Weihnachtsbaum (vorzugsweise Tanne oder Fichte) für die Aufstellung auf dem Marktplatz. Der Baum sollte eine Mindesthöhe von 15 Metern aufweisen und eine möglichst gerade und gleichmäßige Wuchsform haben.
Weiterhin wird ein Weihnachtsbaum für die Aufstellung auf dem Herderplatz benötigt, die Anforderungen sind identisch, nur ist her eine Mindesthöhe von 8 Metern ausreichend.
Für den Fall, dass Sie einen passenden Baum auf dem eigenen Grundstück (Stadtgebiet Weimar und Umgebung) stehen haben und diesen zur Verfügung stellen würden, können Sie sich per E-Mail an maerkte@stadtweimar.de oder telefonisch an 03643 / 762 483 wenden. Die Besichtigung vor Ort wird durch städtische Mitarbeiter und Vertreter der ausführenden Firma durchgeführt und vorab mit dem Eigentümer abgestimmt. Kosten für alle anfallenden Leistungen von der Fällung über Verladung und Transport bis zur Aufstellung werden von der Stadt Weimar übernommen.
Weimar, den 3.3.2025
Amt für Wirtschaft und Märkte