An folgenden drei verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Geschäfte der Stadt Weimar geöffnet werden. Sollte der jeweilige Anlass und damit die Grundvoraussetzung für die Gewährung einer zusätzlichen Ladenöffnung entfallen, entfällt auch die jeweilige Sonntagsöffnung.
1. Sonntag, 02. April 2023 von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anlass: Ostermarkt
Folgende Straßenzüge dürfen öffnen:
- Frauentorstraße zwischen Markt und Einmündung Puschkinstraße
- Herderplatz
- Kaufstraße
- Markt
- Marktstraße
- Neugasse
- Schillerstraße
- Windischenstraße
- Theaterplatz
2. Sonntag, 15. Oktober 2023 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Anlass: Zwiebelmarkt
Folgende Straßenzüge dürfen öffnen:
- begrenzt auf das Stadtgebiet Weimar ohne Ortsteile
3. Sonntag, 10. Dezember 2023 von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anlass: Weihnachtsmarktmarkt
Folgende Straßenzüge dürfen öffnen:
- begrenzt auf das Stadtgebiet Weimar ohne Ortsteile