Was wir bieten
Der Leistungskatalog der Stadtverwaltung Weimar berührt viele Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar. Für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben sucht die Stadtverwaltung gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern. Wir bieten unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen neben attraktiven Arbeitsplätzen eine leistungsgerechte Bezahlung, flexible Arbeitszeiten, berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie fachliche Weiterqualifizierung.
Entwicklungsmöglichkeiten
Die Stadtverwaltung Weimar bietet ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedarfsgerechte und maßgeschneiderte Maßnahmen für ihre Weiterbildung und Qualifizierung an. Damit die Mitarbeiter erfolgreich und motiviert arbeiten können, ist ihre Entwicklung in erster Linie die Aufgabe der Führungskräfte. Das jährliche Mitarbeitergespräch und die Leistungsbeurteilung sind Instrumente, mit deren Hilfe die Mitarbeiter/-innen und ihre Führungskräfte unter anderem den Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen sowie Entwicklungsmöglichkeiten erörtern. Auf dieser Basis erarbeitet die Personalentwicklung bei Bedarf individuelle Qualifizierungsmaßnahmen auf fachlicher, methodischer und persönlicher Ebene. Diese reichen von der klassischen Weiterbildung in Form von Lehrgängen und Seminaren über Studienangebote bis hin zum persönlichen Coaching.
Vergütung und Besoldung
Die Beschäftigten der Stadtverwaltung Weimar werden auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet. Zusätzlich zum monatlichen Grundentgelt wird jährlich im November eine Sonderzahlung von max. 71,5 % ausgezahlt. Weiterhin wird den Beschäftigten der Stadtverwaltung Weimar eine leistungsorientierte Bezahlung nach §18 TVöD gezahlt. Diese wird jährlich im Dezember entrichtet. Im Falle der Zusatzversorgung bezahlt die Stadtverwaltung Weimar eine Umlage und einen Zusatzbeitrag an die Zusatzversorgungskasse. Die Beschäftigten bezahlen ihrerseits lediglich den Zusatzbeitrag in gleicher Höhe wie der Arbeitgeber. Der Zusatzbeitrag beträgt 2% des monatlichen Entgelte
Die Besoldung der Beamten erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG). Das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) regelt seinerseits die Versorgung der Beamten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben.
Arbeit und Freizeit
Vereinbarkeit von Beruf und Familie nehmen wir wörtlich. Damit unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre beruflichen und privaten Ziele verwirklichen können, bieten wir eine Reihe flexibler Arbeitszeitmodelle, unter anderem Gleitzeit, Teilzeit und Telearbeit. Diese Maßnahmen ermöglichen unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, in jeder Lebensphase eigenverantwortlich ihre Arbeitszeit im Rahmen dieser Modelle zu gestalten und mit ihren privaten Bedürfnissen in Einklang zu bringen.